Warentermingeschäfte sind für die deutsche Ernährungsindustrie ein wichtiges Instrument zur Absicherung von Rohstoffpreisschwankungen. Regulierungsmaßnahmen im Rahmen der Überarbeitung der EU-Finanzmarktrichtlinie müssen deshalb aus Sicht der Lebensmittelhersteller so ausgestaltet sein, dass einerseits Marktmissbrauch an den Derivatemärkten verhindert wird und andererseits Termingeschäfte als Absicherungsinstrument gestärkt werden. Die Risikominderung beim Rohstoffeinkauf ist für die Ernährungsindustrie eine wichtige Voraussetzung für stabile Endverbraucherpreise. Die BVE hat sich deshalb gemeinsam mit dem DBV und dem DRV gegenüber dem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundeslandwirtschaftsministerium für eine ausgewogene Regulierung der Warenterminmärkte ausgesprochen.
Die gemeinsame Stellungnahme steht unter www.bve-online.de zum Download zur Verfügung.
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