Anlässlich des DBV-Fachforums Milch in Berlin kritisierte der DBV-Vizepräsident Udo Folgart das Kartellamt. Zwar teile er die kritische Haltung des Kartellamtes, dass durch die häufige Orientierung an den Auszahlungspreisen von Vergleichsmolkereien aus Sicht der Milchbauern Potenzial in den Preisverhandlungen verschenkt werde. Keineswegs einverstanden zeigte sich der DBV-Milchpräsident aber mit der kartellrechtlichen Aussage, dass zuviel Markttransparenz nachteilig sei und den „Geheimwettbewerb“ reduziere. „Damit spricht sich das Bundeskartellamt als Hüter der freien Märkte indirekt für intransparente Märkte aus“, so Folgart. Richtigerweise stelle der Wegfall aktueller Milchpreisvergleiche gerade für die Milchbauern einen Informationsverlust dar und führe zu keinem höheren Wettbewerb.
Als Erfolg bezeichnete er dagegen, dass es dem DBV gemeinsam mit dem Markenverband gelungen sei, bei der anstehenden Novelle des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie von der Notwendigkeit einer Entfristung des verschärften Verbots des „ auch gelegentlichen Verkaufs unter Einstandspreis“ bei Lebensmitteln zu überzeugen. Dies würde verhindern, dass der Lebensmitteleinzelhandel gerade im Milchbereich vermehrt mit Lockangeboten, zum Beispiel bei Butter, werbe.
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