Das Kartellgericht hat am 3. Februar den Zusammenschluss von Tirol Milch und Berglandmilch, unter Auflagen, mit sofortiger Wirkung genehmigt:
- Berglandmilch wird auf 4 Jahre verpflichtet, bis zu 20 Mio. kg Rohmilch von Tiroler Bauern abzunehmen, die keine Genossenschaftsmitglieder sind. Gleiches gilt für Bauern in Oberösterreich für ein Volumen von 12,6 Mio. kg. „Das Unternehmen muss auch garantieren, dass österreichische Milch von österreichischen Bauern kommt", so Theodor Thanner, Chef der Bundeswettbewerbsbehörde.
- Zudem wird für die nächsten drei Jahre ein Preismonitoring eingeführt, um zu verhindern, dass Berglandmilch die Marktposition im Einkauf oder Verkauf missbraucht. Ein Sachverständiger kontrolliert die Preise.
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