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TÜV Rheinland: Einführung in Sorgfaltspflichtengesetz

4. Mai 2021

 

 

Das Bundeskabinett hat am 3. März 2021 den Entwurf eines Sorgfaltspflichtengesetzes beschlossen, das noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden soll. Das Gesetz schafft einen Rahmen, damit Unternehmen die Sorgfaltspflicht entlang ihrer Lieferkette wahrnehmen sowie Anforderungen in Sachen Menschenrechte und Umweltschutz in angemessener Weise umsetzen können. Kommt alles, wie geplant, dann gilt: Ab 2023 betrifft das Gesetz alle Unternehmen mit mindestens 3.000 Beschäftigten, ab 2024 gilt das Gesetz auch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten. Bei Nichteinhaltung des Gesetzes drohen empfindliche Strafen.

 

Die Verabschiedung des Gesetzesentwurfs durch die Bundesregierung verdeutlicht, dass die Anforderungen an menschenrechtliche Sorgfaltsprozesse in Unternehmen steigen. Doch was bedeuten die aktuellen Entwicklungen für die Unternehmenspraxis? Was wird von Unternehmen und deren Lieferanten erwartet? Damit sich Unternehmen auf die Gesetzesanforderungen vorbereiten können, führt TÜV Rheinland ein einstündiges Webinar durch, das die wichtigsten Aspekte des Gesetzesvorhabens aufgreift. Ein TÜV Rheinland-Experte gibt einen Überblick über die Ziele und Pflichten, die mit diesem Gesetz einhergehen sollen und welche Unternehmensbereiche von diesem beeinflusst werden.

 

Das einstündige Webinar findet am 4.5.2021 von 10:00 – 11:00 Uhr statt. Es befasst sich mit folgenden Themen:

Hintergründe und Geltungsbereich: Die Teilnehmenden erfahren mehr über Historie und die Ziele des Sorgfaltspflichtengesetzes und welche Prozesse sowie Funktionen in Unternehmen beeinflusst werden.
Sorgfaltspflichten konkret: Das Gesetz definiert in seinem aktuellen Entwurf neun Sorgfaltspflichten wie beispielsweise den Aufbau eines Risikomanagements und einer Beschwerdestelle sowie die Umsetzung von Sorgfaltspflichten hinsichtlich der Risiken bei Zulieferern. Ein TÜV Rheinland-Experte erläutert, was sich genau hinter den Sorgfaltspflichten verbirgt und was diese in der Unternehmenspraxis bedeuten.

 

Für das Webinar fallen keine Teilnahmegebühren an. Weitere Informationen, Programm und Anmeldung auf https://tuv.li/Sorgfaltspflichten

Details

Datum:
4. Mai 2021
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