Wo es möglich ist, lassen viele Unternehmen ihre Beschäftigten derzeit von zuhause aus arbeiten. Was ist, wenn im Home-Office ein Unfall passiert? Wann ist es ein Arbeitsunfall und wann nicht?
Die Antwort ist einfach: Ein Unfall im Zusammenhang mit einer versicherten Tätigkeit ist grundsätzlich durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt – einer, der nichts mit der Arbeit zu tun hatte, nicht. Die Berufsgenossenschaft wird hier immer den Einzelfall prüfen.
Ein Beispiel: Sie sind IT-Spezialist und fallen zuhause beim Kirschenpflücken von der Leiter – vermutlich kein Arbeitsunfall! Sie wollen den Internetanschluss, den Sie für den Job brauchen, im Keller prüfen und fallen dabei die Treppe ‘runter. Das könnte schon eher ein Arbeitsunfall sein.
Das Bundessozialgericht spricht beim erforderlichen engen Zusammenhang zwischen Tätigkeit und beruflichen Aufgaben von der „Handlungstendenz“. Der Ort der Tätigkeit spielt dabei im Übrigen keine Rolle.
Die Antwort ist einfach: Ein Unfall im Zusammenhang mit einer versicherten Tätigkeit ist grundsätzlich durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt – einer, der nichts mit der Arbeit zu tun hatte, nicht. Die Berufsgenossenschaft wird hier immer den Einzelfall prüfen.
Ein Beispiel: Sie sind IT-Spezialist und fallen zuhause beim Kirschenpflücken von der Leiter – vermutlich kein Arbeitsunfall! Sie wollen den Internetanschluss, den Sie für den Job brauchen, im Keller prüfen und fallen dabei die Treppe ‘runter. Das könnte schon eher ein Arbeitsunfall sein.
Das Bundessozialgericht spricht beim erforderlichen engen Zusammenhang zwischen Tätigkeit und beruflichen Aufgaben von der „Handlungstendenz“. Der Ort der Tätigkeit spielt dabei im Übrigen keine Rolle.
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