Der Europäische Gerichtshof hat eine Klage der zypriotischen Halloumi-Hersteller, vorgebracht von einer Stiftung zum Schutz des traditionellen Halloumi, gegen die Bezeichnung eines in Bulgarien hergestellten Pendants abgewiesen. Bei dem bulgarischen Grillkäse “Bbqloumi” bestehe keine Verwechselungsgefahr mit dem Original, stellten die Richter fest. Der Namensbestandteil “-loumi” ist beiden Produkten gemeinsam, aber das Anfangselement “bbq” finde bei den Verbrauchern die größere Beachtung. Urt. v. 20.1.2021, Az. T-328/17 RENV
Abb.: pixabay
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