x

DRV-Position zur Agrarministerkonferenz

Datum: 2016-04-19 08:00:00Quelle: DRV

Die Pläne der Agrarministerinnen und -minister der Länder, durch zunächst freiwillige, bei ausbleibender Wirkung auch obligatorische Schritte das Milchangebot zu reduzieren, bewertet Manfred Nüssel, Präsident des Deutschen Raiffeisenverbandes (DRV), als nicht zielführend. „Mit einer einseitig nationalen Einschränkung lassen sich die weltweit wirkenden Probleme am Milchmarkt nicht lösen“, so Nüssel. 

Freiwillige gemeinsame Vereinbarungen zur Mengenplanung, die entsprechende EU-Verordnungen mittlerweile ermöglichen, wurden bereits beim „Runden Tisch Milch“ am 5. April mehrheitlich sehr skeptisch bewertet, da sie im Hinblick auf die angestrebte Marktstabilisierung nur eine sehr geringe Wirkung haben. Die Ankündigung der Prüfung und Umsetzung einer bei ausbleibender Angebotsreduktion zeitlich befristeten obligatorischen Mengenbegrenzung steht im deutlichen Widerspruch zum gleichzeitig von der Agrarministerkonferenz bestätigten Ausschluss einer Rückkehr zur Quotenregelung. Nüssel weist weiterhin auf die administrativen Probleme einer „Quote-Light“ hin. Zudem sind auf EU-Ebene keine Mehrheiten für eine solche Regelung zu erkennen. Dort wurde vielmehr der Kurs der Marktorientierung wiederholt bekräftigt. „Die Marktbeteiligten benötigen gerade jetzt Verlässlichkeit in der EU-Milchpolitik, die die erfolgte Öffnung des Milchmarktes anerkennt. Die Diskussionen über eine staatliche Mengensteuerung sollten endlich abgeschlossen sein“, so Nüssel. 

Angesichts der massiven wirtschaftlichen Probleme, die für zahlreiche Betriebe existenzgefährdende Ausmaße annimmt, begrüßt Nüssel die Vorschläge zur Liquiditätssicherung und zur Entlastung bei der Unfall- und Sozialversicherung sowie im steuerlichen Bereich. Diese Hilfen sollten sich aber an der Betroffenheit der Erzeuger ausrichten und kurzfristig wirken, nicht aber gleichzeitig mit Mengenreduzierungen verknüpft werden. 

Rechtliche und externe Vorgaben zur Änderung der Lieferbeziehungen zwischen Erzeugern und Molkereien lehnt der DRV erneut entschieden ab. Der über das Genossenschaftsrecht bestehende Rechtsrahmen bietet ausreichende Gestaltungsmöglichkeiten, über deren Nutzung die Mitglieder in den Molkereigenossenschaften selbst entscheiden. Wenn es in den Unternehmen als Ergebnis laufender Diskussionen Modifikationen in den Lieferbeziehungen geben sollte, können diese lediglich eine Antwort auf die sich aus den schwankenden Märkten ergebende veränderte Verwertungssituation sein. Sie beeinflussen aber nicht den Gesamtmarkt. Ebenso lehnt der DRV eine Änderung des Artikels 148 der Gemeinsamen Marktordnung ab. Die bestehende Ausnahmeregelung, nach der Genossenschaften von einer möglichen Vertragspflicht ausgenommen werden, wurde aus guten Gründen im EU-Recht verankert und muss uneingeschränkt fortbestehen.

 

Der DRV-Präsident sieht die Gefahr, dass die Beteiligten durch die Diskussionen über nur vermeintlich zielführende Lösungsansätze zusätzlich verunsichert werden. Gerade in der aktuellen schwierigen Marktsituation bedeutet für viele Milcherzeuger die Vollabnahmepflicht ihrer Molkereigenossenschaft eine besondere Sicherheit, die aus ihrer Sicht nicht eingeschränkt werden darf. „Der Aufbau externen Drucks und eine politische Einflussnahme auf die genossenschaftsinternen Willensbildungsprozesse wirken kontraproduktiv. Sie bedrohen in der Konsequenz auch erfolgreiche genossenschaftliche Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen. Das hätte letztlich negative Auswirkungen auf die wirtschaftliche Lage der Milcherzeuger“, warnt Nüssel.

 

 

 

Moproweb / moproweb

Artikel mit Bildern drucken Artikel ohne Bilder drucken

Newsletteranmeldung

Bitte geben Sie Ihre Daten an.
Felder mit * sind Pflichtfelder.
Bitte wählen Sie die passenden Newsletter aus:
Datenschutz:

Newsletterabmeldung

Die Abmeldung von unseren Newslettern ist über den Abmeldelink am Ende jedes Mailings möglich.