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DRV weist branchenweite Verpflichtung zurück

Datum: 2014-09-18 06:00:00Quelle: DRV

Nach Vorstellungen des Lebensmitteleinzelhandels sollen sich alle Beteiligten in der Lebensmittelkette zur „gentechnikfreien“ Fütterung verpflichten. Der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) spricht sich gegen solche branchenweite Verpflichtungen aus. „Der Grundsatz der Wahlfreiheit muss sowohl auf der Nachfrage- als auch auf der Angebotsseite gelten. Dies umfasst auch das Recht der landwirtschaftlichen Erzeuger auf freie Wahl der Produktionsmittel. Zeitgleich die Butterpreise zu senken und die Landwirtschaft zu teureren Futtermitteln zu zwingen, das passt nicht zusammen“, erklärt DRV-Generalsekretär Dr. Henning Ehlers.

Freiwillige Initiativen zur Verwendung „gentechnikfreier“ Futtermittel im Rahmen von Einzelvereinbarungen unterstützt der DRV, vorausgesetzt diese sind praktikabel und im geltenden Rechtsrahmen umsetzbar. Derzeit behindern die bestehenden Kennzeichnungs-Vorschriften, insbesondere aber die kontinuierliche Zunahme des weltweiten Anbaus gentechnisch veränderter Pflanzen, eine „gentechnikfreie“ Fütterung“, so Ehlers. Bei Ernte, Transport, Lagerung und in der Verarbeitung können die Produktströme nicht zu 100 Prozent getrennt werden. Verschleppungen von GVO sind daher unvermeidbar.

Der DRV hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Anfang September 2014 erneut um eine rechtsverbindliche Klärung offener Rechtsfragen zu Kennzeichnung und Haftung gebeten. „Es ist für die Futterwirtschaft unzumutbar, das alleinige Haftungsrisiko für GVO-Verschleppungen zu tragen, da die betreffenden Fälle durch keinen Versicherungsschutz abdeckbar sind“, so der Generalsekretär.

 

Moproweb / moproweb

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