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(v.l.): Ludwig Huber (Bayerischer Genossenschaftsverband, Bereichsleiter Beratung, Ware und Dienstleistung), Andreas Steidele (Vertreter des Bundesverbands Deutscher Milchviehhalter im Beirat von milch.bayern), Christian Schramm (Vorsitzender Interessengemeinschaft privater Milchverarbeiter in Bayern e.V.,Vorstand milch.bayern), Staatsministerin Michaela Kaniber, Susanne Glasmann (Geschäftsführerin Verband der Bayerischen Privaten Milchwirtschaft e.V., Vorsitzende milch.bayern), Wolfgang Scholz (Vorsitzender Verband der Milcherzeuger Bayern e.V., als Vertreter des Bayerischen Bauernverbands im Beirat von milch.bayern), Isabella Timm-Guri (Direktorin im BBV, Fachbereich Erzeugung und Vermarktung), Hans-Jürgen Seufferlein (Geschäftsführer Verband der Milcherzeuger Bayern e.V.)

Einigung: Kombinationshaltung in Bayern

Datum: 12.07.2019Quelle: VMB Ort: München

Im Bild v.l.: Ludwig Huber (Bayerischer Genossenschaftsverband, Bereichsleiter Beratung, Ware und Dienstleistung), Andreas Steidele (Vertreter des Bundesverbands Deutscher Milchviehhalter im Beirat von milch.bayern), Christian Schramm (Vorsitzender Interessengemeinschaft privater Milchverarbeiter in Bayern e.V., Vorstand milch.bayern), Staatsministerin Michaela Kaniber, Susanne Glasmann (Geschäftsführerin Verband der Bayerischen Privaten Milchwirtschaft e.V., Vorsitzende milch.bayern), Wolfgang Scholz (Vorsitzender Verband der Milcherzeuger Bayern e.V., als Vertreter des Bayerischen Bauernverbands im Beirat von milch.bayern), Isabella Timm-Guri (Direktorin im BBV, Fachbereich Erzeugung und  Vermarktung), Hans-Jürgen Seufferlein (Geschäftsführer Verband der Milcherzeuger Bayern e.V.)

 

Vergangene Woche gelang den beteiligten Akteuren in der Bayerischen Milchwirtschaft ein entscheidender Schritt in Richtung „Mehr Tierwohl in Bayern“: Unter maßgeblicher Beteiligung der Erzeugervertreter sowie fachlicher Unterstützung durch den VMB wurden in zahlreichen Besprechungen und  Arbeitssitzungen konkrete Maßnahmen zwischen Vertretern der Milcherzeuger und Milchverarbeiter und -organisationen diskutiert und festgelegt, wie in Bayern mehr Tierwohl umgesetzt werden kann und der Begriff Kombinationshaltung künftig konkret definiert ist.

Am Montag, 8. Juli 2019 wurde die gemeinsam erarbeitete „Definition zur Kombinationshaltung“ Frau Ministerin Michaela Kaniber vorgestellt. Die Einigung sieht vor, dass Milchkühe in der Kombinationshaltung grundsätzlich an mindestens 120 Tagen im Jahr die Möglichkeit zur freien Bewegung haben – entweder im Laufhof, auf der Weide oder einer Laufbucht. Mit der Realisierung von Maßnahmen zu erhöhtem Stallkomfort für die Tiere können auch 90 Tage Bewegung ausreichen. „Die gemeinsame Festlegung darauf, was die Kombinationshaltung konkret bedeutet, ermöglicht auch Betrieben, die keinen aufwändigen Neubau für einen Laufstall stemmen können, eine Zukunftsperspektive“, sagte die Ministerin in München bei einem Treffen mit Vertretern der bayerischen Land- und Milchwirtschaft.

Seufferlein / VMB

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