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Einigung zum Lieferkettengesetz

Datum: 12.02.2021Quelle: DRV

 

 

 

Die Bundesregierung hat sich auf ein Lieferkettengesetz geeinigt. Dazu erklärt Dr. Henning Ehlers, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Raiffeisenverbandes (DRV): „Unsere genossenschaftlich orientierten Unternehmen sind sich ihrer Verantwortung und ihrer Sorgfaltspflichten bewusst. Bereits heute gelten in Deutschland hohe soziale und Umweltstandards, die unsere Mitgliedsunternehmen sehr ernst nehmen.“

 

Ehlers betont, dass ein Gesetz zu den Sorgfaltspflichten in den Lieferketten mit einem vernünftigen Augenmaß ausgestaltet werden muss: „Die neuen Regelungen dürfen nicht zu überbordender Bürokratie führen. Auch dürfen keine neuen und unverhältnismäßigen Haftungsrisiken für den deutschen Mittelstand entstehen.“

 

Zudem muss ein Lieferkettengesetz bereits vorhandene hohe Standards anerkennen und der Missbrauch von Daten, die zur Dokumentation der Sorgfaltspflicht gesammelt werden, muss verhindert werden. Ehlers kündigte an: „Wir werden prüfen, ob der Gesetzesentwurf diesen Anforderungen entspricht.“

 

Der entwicklungspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Markus Frohnmaier, erklärte zur Einigung: “Lieferkettengesetze, egal in welcher Form, stellen eine Privatisierung staatlicher Kernaufgaben dar. In Zukunft müssen deutsche Unternehmen Weltpolizei spielen und anstelle der Regierungen und Verwaltungen in den Entwicklungsländern deutsche Standards durchsetzen. Das bedeutet für die Unternehmen zusätzliche monströse Bürokratie und ein hohes Bußgeldrisiko für die Verfehlungen von Zulieferern, die sie gar nicht kontrollieren können.”

 

Roland Sossna

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