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Frühe Warnstreiks sollen Druck machen

Datum: 07.10.2020Quelle: abe e. V.

Die Verhandlungen für einen neuen Entgelttarifvertrag in der Milchwirtschaft stehen kurz vor der zweiten Runde. Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) brach Anfang September die Verhandlungen nach einem ersten Angebot des Arbeitgeberverband abe e. V. ab. Nun geht es am 8. Oktober 2020 in Fürstenfeldbruck weiter. Bereits am 10. September 2020 haben die Arbeitgeber der Arbeitnehmerseite eine Lohnerhöhung von 1,5 Prozent angeboten und dieses Angebot zudem als „Einstieg“ gekennzeichnet. Doch bevor es zu dem zweiten Verhandlungstermin am 8. Oktober kommt, macht die NGG Druck und begann bereits vier Stunden nach Ablauf der Friedenspflicht am 30. September 2020 mit Warnstreiks in einzelnen Betrieben.

Zahlreiche Warnstreiks trotz erstem Angebot in Höhe von 1,5 Prozent
Die Gesprächsatmosphäre in der ersten Verhandlungsrunde war geprägt von gegenseitigem Respekt und zunächst von einer erkennbaren Verhandlungsbereitschaft. Umso mehr bedauert die Arbeitgeberseite die aktuelle Entwicklung, dass die NGG die Chance auf Fortführung der Verhandlungen auf Grundlage des Erstangebotes abgelehnt hat. Das erste Angebot spiegelt die bereits getätigten Abschlüsse annähernd wider. Trotzdem nutzt die Gewerkschaft unmittelbar nach Ablauf der Friedenspflicht und kurz vor der zweiten Verhandlungsrunde das Mittel der Warnstreiks, um eine unangemessene Forderung in Höhe von 6 Prozent aber mindestens 190 Euro durchzusetzen.

Der Wirtschaftskrise Rechnung tragen
Die COVID-19 Pandemie hat auch in der bayerischen Milchwirtschaft erhebliche wirtschaftliche Beeinträchtigungen hinterlassen. Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung läuft auf die größte Wirtschaftskrise seit Jahrzehnten hinaus. Diesen signifikant geänderten Rahmenbedingungen muss ein Tarifvertrag – auch für die Zukunft – Rechnung tragen, insbesondere im Hinblick auf die Sicherung der Arbeitsplätze in der Branche. Wir hoffen sehr, dass die Gewerkschaft NGG am 8. Oktober 2020 zur Aufnahme konstruktiver Verhandlung gewillt ist.”, so Werner Giselbrecht von der Arbeitgeberseite.

 

 

Abb.: pixabay

Roland Sossna / moproweb

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