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Gegenseitiger Schutz vereinbart

Datum: 08.11.2019Quelle: EU Kommission

Die EU und China haben sich auf die Anerkennung von je geschützten 100 Herkunftsangaben verständigt. China ist der zweitgrößte Agrarhandelspartner der EU mit einem Importvolumen von 12,8 Mrd. € (Jahr bis August 2019). 9% aller EU-Ausfuhren an herkunftsgeschützten Lebensmitteln gehen nach China. In das neue Abkommen aufgenommen wurden unter anderem Feta, Danablu, Comté, Roqueforte, Asiago, Gorgonzola, Grana Padano, Parmigiano Reggiano und Mozzarella di Bufala Campana, Stilton sowie eine Cheddarsorte.

Roland Sossna / moproweb

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