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In Elektromobilität investieren

Datum: 18.06.2020Quelle: innogy

 

 

 

Erst der Klimapakt und dann die Verdoppelung des staatlichen Umweltbonus im Rahmen des Corona-Konjunkturprogramms – die Bundesregierung meint es ernst mit der E-Mobilität. Bis 2030 soll es rund zehn Millionen zugelassene E-Autos geben, die an bundesweit einer Million Ladestationen mit Strom versorgt werden.

Für den zügigen Ausbau der Ladeinfrastruktur braucht der Staat die Unterstützung durch engagierte Unternehmen. Warum das so ist, erklärt Stefan von Dobschütz, Geschäftsführer von innogy eMobility Solutions: „Der Großteil der Ladevorgänge wird im Umfeld von Unternehmen stattfinden – und zwar entweder auf Mitarbeiterparkplätzen oder auf den Parkplätzen für Kunden.“ Die Kosten für die Installation von Ladepunkten müssen Unternehmen nicht allein tragen. Der Staat beteiligt sich – direkt durch Zuschüsse oder indirekt durch steuerliche Förderungen. Hier eine Übersicht:

 

  • Das Bundesprogramm Ladeinfrastruktur des BMVI gibt bis zu 30.000 Euro für öffentlich zugängliche Ladepunkte, die Strom aus erneuerbaren Energien nutzen.
  • Der staatliche Umweltbonus beim Kauf eines E-Autos wurde verdoppelt und heißt nun Innovationsprämie.
  • Unternehmen, die eigene Ladeinfrastruktur aufbauen wollen, können zinsgünstige Darlehen der KfW-Bank in Anspruch nehmen.
  • Die sogenannte Ein-Prozent-Regelung für Dienstwagen wurde für alternative Antriebe gerade reduziert. Bei Hybrid-Fahrzeugen und E-Autos sind nur noch 0,5 Prozent fällig. Bei E-Autos mit einem Listenpreis unter 40.000 Euro werden sogar nur 0,25 % versteuert.
  • Wenn Mitarbeiter ihr E-Auto im Unternehmen kostenfrei aufladen dürfen, muss der geldwerte Vorteil nicht versteuert werden.
  • Wer ein E-Auto als Dienstwagen fährt, braucht meist eine Ladeeinrichtung zu Hause. Wird diese vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt oder finanziell bezuschusst, greift nun die günstige Pauschalversteuerung von 25 Prozent (Sozialabgaben sind nicht zu zahlen).
  • Bis zu 600 Euro jährlich können Fahrer elektrischer Dienstwagen über Pauschalen steuersenkend geltend machen.

 

Roland Sossna / moproweb

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