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Kampagne für Nutri-Score

Datum: 19.08.2020Quelle: BMEL

Das Bundeskabinett hat entschieden, als erweitertes Nährwertkennzeichen für Deutschland den Nutri-Score einzuführen. Die entsprechende Verordnung wurde heute gebilligt. Parallel läuft derzeit noch die vorgeschriebene Notifizierung bei der EU. Die Stillhaltefrist wird im September enden. Der Bundesrat wird sich dann voraussichtlich im Oktober mit der Verordnung befassen. Sie soll spätestens im November dieses Jahres in Kraft treten

Parallel ist das Ministerium dabei, zügig praktische Erleichterungen für die Verwendung des Nutri-Score durch die Unternehmen zu schaffen. Auf seiner Internetseite hat das Ministerium als Hilfestellung deutsche Übersetzungen der französischen Texte für das Registrierungsverfahren sowie die Verwendungsbedingungen für Nutri-Score veröffentlicht.

Die nationale Einführung von erweiterten Nährwertkennzeichen ist nach geltendem EU-Recht nicht verpflichtend möglich. Demgemäß gilt auch in Frankreich oder Belgien der Nutri-Score nicht verpflichtend, ebenso wenig wie etwa das Keyhole-System in Skandinavien. Während der aktuell laufenden EU-Ratspräsidentschaft Deutschlands will Bundesministerin Julia Klöckner daher die Entwicklung einer EU-weit einheitlichen erweitertenNährwertkennzeichnung vorantreiben.

Zum Hintergrund:
Der Nutri-Score ermöglicht es, auf einen Blick die Nährwerteigenschaften eines Lebensmittels zu erfassen und verschiedene Produkte innerhalb einer Produktgruppe miteinander hinsichtlich ihres Nährwertes zu vergleichen. Die Platzierung auf der Vorderseite der Verpackung ermöglicht es, diese Unterscheidung bereits auf den ersten Blick vorzunehmen. Die fünfstufige Farb-Buchstabenkombination des Nutri-Score reicht von einem grünen A bis zum roten E und zeigt den Nährwert eines Lebensmittels an. Innerhalb einer Produktgruppe trägt ein Lebensmittel mit grüner A-Bewertung eher zu einer gesunden Ernährung bei als ein Produkt mit rotem E. Der Nutri-Score sagt jedoch nichts darüber aus, ob ein Lebensmittel gesund oder ungesund ist, da nur gesundheitlich unbedenkliche Lebensmittel in Verkehr gebracht werden dürfen.

Hans Wortelkamp

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