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Klarheit für alle

Datum: 17.01.2020Quelle: HOCHDORF

Die Stichting General Holdings, die 313.115 Namenaktien an der HOCHDORF Holding AG hält, hat mit Schreiben vom 17. Dezember 2019 die Durchführung einer außerordentlichen Generalversammlung verlangt, um ihr Fragerecht auszuüben. Sie hat dem Verwaltungsrat dabei eine Liste von insgesamt 20 Fragen zugestellt, die an dieser außerordentlichen Generalversammlung zu beantworten seien. Gleichzeitig hat sie auch noch eine Sonderprüfung zur Behandlung der Pharmalys Tochtergesellschaften durch den Verwaltungsrat zwischen Oktober 2016 und Dezember 2019 verlangt.

Der Verwaltungsrat von HOCHDORF äußert Verständnis dafür, dass die Aktionäre nach der turbulenten Entwicklung der Gesellschaft in den letzten Jahren ein Bedürfnis nach Informationen haben, und hat sich entschlossen, die Fragen von Stichting schriftlich zu beantworten. Auf diese Weise erhalten alle Aktionäre Zugang zu den Antworten, womit die Gleichbehandlung sichergestellt wird.

Mit der schriftlichen Beantwortung der Fragen von Stichting ist es aus Sicht HOCHDORFS daher nicht mehr notwendig, eine außerordentliche Generalversammlung durchzuführen, da das Informationsbedürfnis von Stichting befriedigt worden sei.

Roland Sossna / moproweb

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