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Kritik am Entwurf des VerpackG

Datum: 18.11.2020Quelle: molkerei-industrie

Der neue Entwurf des Verpackungsgesetzes (VerpackG) vom 11. November geht über die EU-Vorgaben hinaus. So sollen Einwegplastikflaschen für Konsummilch und Milchdrinks ab 2022 einer Pfandpflicht unterworfen werden. Diese Ausweitung wird vom Milchindustrie-Verband MIV abgelehnt, da hygienische Bedenken bei den gängigen Rücknahmeautomaten im Handel bestehen. Dies würde den LEH veranlassen, diese Verpackungen aus dem Sortiment zu nehmen, was auf ein Vertriebsverbot hinausläuft, so der Verband. Wegen des Fettanteils in Milch ist der Einsatz von Rezyklat in den Kunststoffflaschen zu prüfen, so dass die im Gesetzesentwurf für 2030 enthaltene Vorgabe von 30% kritisch zu sehen ist. Der MIV weist auf laufende Forschungs-Projekte über den Einsatz von Rezyklaten im Auftrag der Kommission hin, die erst 2022 beendet sein werden. Auch eine Stellungnahme der EFSA bleibe abzuwarten.

 

 

Foto: KHS

Roland Sossna / moproweb

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