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Kennzeichnung von Eiskrem

Datum: 07.11.2019Quelle: BDSI / Allianz für Qualitätsspeiseeis

Die Allianz für Qualitätsspeiseeis hat sich gegen eine Volumenkennzeichnung von Eiskrem ausgesprochen. Stattdessen fordert die Allianz eine Mengenangabe nach Gewicht. Der Einwand erfolgt nach Vorliegen eines Entwurfs des Bundeswirtschaftsministeriums für die neue Fertigpackungsverordnung.
Das Ministerium stelle sich auf die Seite der Industrieeishersteller, die weiterhin durch hohen Lufteinschlag das Volumen von Eis drastisch erhöhen und weiterhin ganz legal ein hohes Preisschild an diese Luftnummer hängen dürfen, argumentiert die Allianz.

Mitglieder der Allianz für Qualitätsspeiseeis sind General Mills (Häagen-Dazs), die Florida-Eis Manufaktur GmbH, Sandro’s Bio sowie die Martosca Speiseeismanufaktur GmbH.

Der Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie e.V. (BDSI) hat als Reaktion auf die Forderung der Allianz für Qualitätsspeiseeis dargestellt, dass er die offizielle Interessenvertretung für die deutsche Speiseeisindustrie in Deutschland sei. Seine Mitglieder produzieren 80% des insgesamt verkauften Speiseeises. Der von dem Bundesministerium für Wirtschaft vorgelegte Entwurf zur Novellierung der Verpackungsordnung vom Oktober 2019 wird vom BDSI ausdrücklich begrüßt.

Die Kennzeichnung der Füllmenge für Speiseeis in Volumen sei die seit Jahrzehnten bestehende Rechtslage in Deutschland. Sie ist lt. Verband auch konform mit der europäischen Lebensmittel-Informationsverordnung, die bei der Angabe der Füllmenge von Lebensmitteln die Aufrechterhaltung nationaler Vorschriften ausdrücklich zulässt.

 

 

Foto: Pixabay

Roland Sossna / moproweb

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