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Messeveranstaltungen in der Corona-Zeit

Datum: 08.07.2020Quelle: Messe Düsseldorf

Die Messe Düsseldorf hat ein Hygienekonzept entwickelt, das die Wiederaufnahme des physischen Messegeschehens erlauben soll.

Grundsätzlich gelten auf den Veranstaltungen auf dem Düsseldorfer Messegelände die offiziellen Abstands- und Hygienegebote. Dazu gehört, einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu halten, für die eigene Handhygiene zu sorgen, eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen, die Niesetikette einzuhalten und auf Begrüßungsrituale wie Handschlag zu verzichten. Bei Bedarf erfolgt eine Ausgabe von Mund-Nase-Bedeckungen in den Eingängen und auf dem Gelände durch das Servicepersonal.

 

Alle kommenden Veranstaltungen am Standort Düsseldorf werden eine Personenbegrenzung aufweisen, damit der Mindestabstand eingehalten werden kann: Tickets sind daher limitiert und grundsätzlich ausschließlich online verfügbar, Besucher müssen sich beim Erwerb registrieren. Beim Betreten der Veranstaltungsflächen werden sie dadurch zahlenmäßig erfasst. Gleichzeitig werden die Bestimmungen der Coronaschutzverordnung des Landes NRW über die Rückverfolgbarkeit aller anwesenden Personen eingehalten und umgesetzt.

 

Überall dort, wo sich Warteschlangen bilden, machen Bodenmarkierungen auf die Einhaltung des Mindestabstands aufmerksam. Hier und auf allen Allgemeinflächen achten Mitarbeiter der Messe Düsseldorf und des Ordnungsdienstes darauf, dass dieser eingehalten wird. Dies geschieht vor Ort und über vorhandene Videosysteme. Auf den Ständen der Aussteller erfolgt dies durch deren Mitarbeiter. Um Wegkreuzungen möglichst zu vermeiden, sollen alle Wege analog zum Straßenverkehr in Laufrichtung rechts genutzt werden. Alle Türen – außer Brandschutztüren – stehen weit offen und sind berührungslos passierbar.

 

Auf dem gesamten Gelände wird Desinfektionsmittel zur Verfügung gestellt; an den Ständen sind hierfür die Aussteller verantwortlich. Alle Bezahlvorgänge erfolgen nach Möglichkeit bargeldlos. Daher bleiben auch alle Kassen geschlossen. Serviceschalter, Theken etc. erhalten transparente Abtrennungen als Hygieneschutz. Mindestens zweimal täglich – je nach Besucherfrequenz auch häufiger – werden Drehkreuzsperren und Eintrittskartenscanner, Oberflächen von Serviceschaltern und Theken sowie Kontaktflächen wie Türklinken etc. gereinigt.

 

In den Sanitäranlagen richtet sich die maximale Personenzahl nach der Anzahl der geöffneten WCs und Urinale. Dabei erfolgt die Sperrung jedes zweiten Urinals und jedes zweiten Handwaschbeckens; WC-Kabinen bleiben ohne Einschränkung geöffnet. Um die Anzahl der Nutzer zu kontrollieren und die verstärkte Reinigung und Desinfektion von WCs, Griffen, Handwaschbecken und Wasserkränen in kurzen Intervallen zu gewährleisten, werden alle Sanitäranlagen permanent mit Reinigungspersonal besetzt.

 

Für eine regelmäßige und ausreichende Belüftung ist gesorgt – durch die Lüftungsanlagen und die Vorgaben an Standbau sowie Präsentation der Exponate: Die Menge der stetig neu eingebrachten Luft in den Hallen ist um ein Vielfaches größer als der tatsächliche Bedarf und entspricht der Qualität der Außenluft. Besprechungsräume oder Untergeschosse in mehrgeschossigen Ständen sind außerdem nur in geöffneter Ausführung zulässig, um sie in die Belüftung miteinzubeziehen. Gleiches gilt für begehbare Exponate, deren Türen, Fenster und Dachluken dauerhaft geöffnet sein müssen.

Roland Sossna / moproweb

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