x

Mohn Face Checkpoint Scanner

Datum: 30.11.2020Quelle: Mohn

 

 

Die Sicherheit des Betriebes und die Gesundheit seiner Mitarbeiter stehen heute so deutlich wie nie im Mittelpunkt. Dies trifft besonders stark in der Lebensmittelindustrie zu. Inzwischen gilt es, neben den gewohnten Parametern eine Vielzahl von neuen Aspekten zu berücksichtigen, um den Sicherheitsstatus auf ein möglichst hohes Niveau zu bringen. Wer, wann, welchen Teil einer Produktionsstätte betreten darf, ist ebenso zu definieren wie die zahlreichen Hygieneaspekte von der Körpertemperaturmessung bis zur Sohlenreinigung.

 

Die neue Generation der Personenschleusen vom Hygiene-Spezialisten Mohn hilft, die vielfältigen Anforderungen nicht nur zu kommunizieren, sondern auch zu kontrollieren und dokumentieren. Dies kann nun automatisch beim Durchschreiten der Personenschleuse erfolgen. Modernste Kameratechnik – verbunden mit einem optionalen automatischen Datenabgleich – ermöglichen mit dem Modell „Face Checkpoint“ den kontaktlosen Datenaustausch mit maximaler Effizienz und Bandbreite.

 

Wer die neue Generation der Personenschleusen passieren will, braucht lediglich einen Augenblick (0,2 Sekunden reichen) in den Scanner zu schauen, um sich zu identifizieren. Sobald dies geschehen ist, stellt die eingebaute Kamera über einen Abgleich der Gesichtserkennung zunächst die Identität der Person fest. Die Genauigkeit wird mit über 99% beziffert. Parallel dazu wird über einen Temperatur-Scanner berührungslos festgestellt, ob die Körpertemperatur unterhalb der Fieberschwelle liegt.

 

Ist dies der Fall, wird ein Impuls über den potentialfreien Kontakt ausgelöst, der z. B. einen elektrischen Türöffner oder das optionale Drehkreuz öffnet. Wenn der definierte Schwellenwert jedoch überschritten wird, führt dies zur Verweigerung des Zutritts zum Gebäude oder in eine bestimmte Räumlichkeit und eine Mitteilung hierüber wird dokumentiert.

 

Gleichzeitig kann durch den Face-Checkpoint-Scanner erfasst werden, in welchen Bereichen der jeweilige Mitarbeiter Zugang hat und ob dazu das Tragen einer Gesichtsmaske vorgeschrieben ist. Auch der korrekte Sitz der Schutzmaske wird in diesem Zuge kontrolliert und kann auf einem Display angezeigt werden.

Die Merkfähigkeit des Gesichts-Scanners hat serienmäßig mit 50.000 Personen eine Datenkapazität, die selbst bei großer Fluktuation allen Ansprüchen gerecht wird.

 

Die meisten Geräte zur Gesichtserkennung sind nicht größer als ein Smartphone und lassen sich ohne großen baulichen Aufwand einbauen. So ist der Face Checkpoint Scanner Typ FCP schnell wandhängend montiert oder kann mittels optional lieferbarer Hygienestellage bauseitig positioniert werden.

 

In Haupteingängen von Gebäuden wird zudem der Einbau einer Doppelflügel-Sensorschleuse „Face-Checkpoint Typ FCP-DFT-A“ empfohlen, die das zügige Passieren von Einzelpersonen erlaubt. Die Sperrelemente bestehen aus transparentem Acrylglas. Hierbei handelt es sich um eine motorisch betriebene Sensorschleuse, die für den 2-Richtungsbetrieb ausgelegt und sogar barrierefrei ist. Auch hier stehen alle Funktionen des Face Checkpoint Scanners FCP zur Verfügung.

 

Diese Art der Personenschleuse sollte immer im Vorfeld eines erweiterten Gebäudezutritts installiert sein, um zusätzliche Sicherheit zu bieten und gleichzeitig die Geschwindigkeit des Eincheckens zu erhöhen. Buchstäblich im Vorübergehen können auch weitere Zugangsberechtigungen verifiziert oder abgelehnt werden.

 

Für Betriebe mit Nebeneingängen, wie Anlieferbereiche (sog. Fahrerschleusen) oder aber vor bzw. nach Produktions- und Sozialräumen, High Care-Bereiche oder Slicerräume, in denen oft schon eine Personal-Hygieneschleuse vorhanden ist, wird unter der Bezeichnung FCP-HS eine Nachrüstmöglichkeit für die Gesichtskontrolle, kombiniert mit Temperaturmessung und „Maskenpflicht-Check“ im „Hygienic-Design“ Edelstahlgehäuse, angeboten. Sie ist mit einer Spezialverrohrung zur Befestigung an Hygieneschleusen ausgestattet.

 

Im Vergleich zur bisherigen Praxis, mit einer Chipkarte Einlass zu bekommen, hat das neue System zahlreiche Vorteile. Das Mitführen eines Datenträgers gehört damit der Vergangenheit an, zumal auch ein Verlieren der Zugangsberechtigung nicht an ein bewegliches Medium gebunden ist. Beim Ausscheiden des Mitarbeiters aus der Firma erlischt auch die Zugangserlaubnis.

 

„Diese neue Technologie markiert einen Evolutions-Schritt der Sicherheit, ist in jeder Hinsicht praxisorientiert und darüber hinaus in die Datenschutz-Verordnung implementiert“, erläutert David Mohn, Geschäftsführer der MOHN GmbH.

Roland Sossna

Artikel mit Bildern drucken Artikel ohne Bilder drucken

Newsletteranmeldung

Bitte geben Sie Ihre Daten an.
Felder mit * sind Pflichtfelder.
Bitte wählen Sie die passenden Newsletter aus:
Datenschutz:

Newsletterabmeldung

Die Abmeldung von unseren Newslettern ist über den Abmeldelink am Ende jedes Mailings möglich.