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Rückverfolgbarkeit. Transparenz. Verantwortung.

Datum: 07.09.2021Quelle: AFC

 

 

 

Das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – LkSG) ist ab Januar 2023 für in Deutschland ansässige Unternehmen und Unternehmen mit einer Zweigniederlassung mit mindestens 3.000 Beschäftigten in Deutschland anwendbar. Ab dem Jahr 2024 sind Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten in Deutschland erfasst. Die F-Trace GmbH, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft von GS1 Germany, unterstützt im Rahmen einer Kooperation mit der AFC Risk & Crisis Consult GmbH eine ganzheitliche Implementierung der Anforderungen.

Der Kooperationsansatz beider Partner richtet sich in erster Linie an Händler und Markenhersteller aus dem Food- und FMCG-Sektor und bietet eine Lösung für effizientes Management von Nachhaltigkeit und Qualitätssicherung im Liefernetzwerk. Damit einher geht die Umsetzungskompetenz von F-Trace aus jahrelanger Rückverfolgbarkeitsexpertise sowie die Beratungs- und Kommunikationskompetenz von AFC, die bei der Definition von Datenanforderungen und bei der inhaltlichen Bewertung und Nutzung der Daten elementar ist.

„Wir nehmen kontinuierlich das Feedback unserer Stakeholder auf und haben die bestehende Traceability-Lösung in den letzten Jahren um weitere Anwendungsszenarien erweitert. Mit dem neuen Modul können wir nun für Nachhaltigkeit und Qualitätsmanagement relevante Daten effizient und strukturiert aus der Lieferkette abfragen, visualisieren und analysieren“, sagt Mark Zeller, Lead F-Trace. Und er ergänzt: „Damit schließen wir den Kreis von Rückverfolgbarkeit, Transparenz und Verantwortung und werden den Kundenwünschen sowie dem gesellschaftlichen Konsens mehr als gerecht.“

Roland Sossna / moproweb

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