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Schlichtungsstelle eingerichtet

Datum: 26.03.2020Quelle: FAMA e.V.

Der Fachverband Messen und Ausstellungen e.V. (FAMA) hat eine rechtliche Schlichtungsstelle eingeführt. Damit will der Verband außergerichtliche Lösungen bei Konflikten im Bereich des Veranstaltungsrechts ermöglichen.

Auslöser sind die notwendigen Absagen und zeitlichen Verlegungen von Messen und Ausstellungen. Das führt bei vielen Veranstaltern, Ausstellern, Messebaubetrieben und sämtlichen Dienstleistern rund um die Messen zu teils dramatischen Einnahmeverlusten. Neben diesen wirtschaftlichen Folgen rechnet der FAMA mit einer Vielzahl von rechtlichen Konflikten.

Ob Aussteller, Geländebetreiber oder Servicepartner: Vor dem Hintergrund der aktuell großen Folgen für die gesamte Messebranche stellt der FAMA ein erhöhtes Bedürfnis fest, außergerichtlich Regelungen zu finden. Abschließende Lösungen in einem Gerichtsverfahren sind nicht nur teurer und dauern lange, sie führen auch in aller Regel dazu, dass zumindest eine der Parteien mit der Entscheidung unzufrieden ist.

Für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten setzt der FAMA auf zwei bewährte Verfahren: Mediation und Schiedsgericht. Den Parteien steht die Wahl des Verfahrens frei. Bei einer Mediation wird die Lösung von den Konfliktparteien gemeinsam erarbeitet. Dieser Prozess wird von einem erfahrenen Mediator unterstützt und mündet in einen Vertrag. Eine Auseinandersetzung vor einem Schiedsgericht endet dagegen mit einem rechtlich fundierten Schiedsspruch und gleicht einem gerichtlichen Verfahren. Die Parteien vereinbaren im Vorfeld, sich an das “Urteil” des “privaten Gerichts” zu halten.

Beide Verfahren sind ohne persönliche Vor-Ort-Termine möglich. Sie können auch online laufen.

Roland Sossna / moproweb

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