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Sorgfaltspflicht für Menschenrechte

Datum: 14.07.2020Quelle: BVE

Anlässlich der Aufnahme von Gesprächen über Eckpunkte für ein Gesetz zur Stärkung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten erklärt Stefanie Sabet, Geschäftsführerin der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE): “Die deutsche Ernährungsindustrie steht zu ihrer Verantwortung für die Achtung von Menschenrechten an ihren Produktionsstandorten und in ihren Lieferketten im In- und Ausland. Wir appellieren an die Bundesregierung, im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft für eine kohärente EU-weite Umsetzung der VN-Leitprinzipien “Wirtschaft und Menschenrechte” zu sorgen anstatt die Beförderung nationaler Alleingänge und Rechtsunsicherheiten für Unternehmen voranzutreiben. Unsere Unternehmen sind bei der Risikoerkennung und Abhilfe von Missständen zwingend auf die Unterstützung der Politik angewiesen. Auf den Ausbau dieser Zusammenarbeit sollte jetzt der Fokus gelegt werden.”

Wenngleich die Sicherung der Prinzipien der Wesentlichkeit und Angemessenheit sowie einer Bemühungs- anstatt einer Erfolgspflicht grundsätzlich mit den Leitprinzipien der Vereinten Nationen vereinbar scheinen, so betrachtet die BVE mit Sorge, dass gleichzeitig eine gesetzliche zivilrechtliche Haftung für Lieferketten verankert werden soll. “Solche Haftungsregelungen sind unverhältnismäßig und gehen weit über die Leitprinzipien der Vereinten Nationen hinaus. Sie schaffen erhebliche Rechtsunsicherheiten und verdrängen schließlich Unternehmen und Erzeuger aus den Lieferketten. Damit wäre das eigentliche Ziel klar verfehlt. Es braucht daher absolute Rechtssicherheit, dass unternehmerische Sorgfaltspflichten die staatlichen Schutzpflichten für Menschenrechte keinesfalls ersetzen können”, so Sabet weiter.

Besonders für Lebensmittelhersteller mit Lieferbeziehungen in Entwicklungs- und Schwellenländer ist die Umsetzung der VN Leitprinzipien angesichts der vielen nur dort verfügbaren Rohstoffe und zahlreichen Lieferanten und Erzeugern eine besondere Herausforderung. Viele Unternehmen der Ernährungsindustrie machen bereits heute ihre Aktivitäten zur eigenen menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht über Nachhaltigkeitsberichte, -standards, -zertifikate oder über rohstoffbezogene Multi-Stakeholder-Initiativen öffentlich. Auch der Nationale Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte hat weitere Maßnahmen gefördert. Ein harmonisierter europäischer Rahmen muss jetzt sicherstellen, dass alle Mitgliedstaaten die VN Leitprinzipien ausnahmslos aber verhältnismäßig umsetzen.

Roland Sossna / moproweb

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