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Umsetzung der neuen EU-Kontrollverordnung

Datum: 2018-05-04 06:00:00Quelle: BVL

 

 

 

 

Die Präsidenten und Amtsleiter der europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörden kommen zweimal jährlich zu einem Austausch zusammen. Diese Woche (3./4. Mai 2018) war die Arbeitsgruppe der Heads of Food Safety Agencies (HoA) zu Gast beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in Berlin. Im Mittelpunkt des Meetings standen dabei die neue EU-Kontrollverordnung sowie der Online-Handel von Lebensmitteln.

Als Gastgeber konnte BVL-Präsident Dr. Helmut Tschiersky mehr als 40 Gäste aus insgesamt 18 EU-Mitgliedstaaten sowie der Schweiz und Norwegen begrüßen. „Die Herausforderungen der Zukunft können wir in Europa nur gemeinsam lösen. Deswegen ist es wichtig, dass sich die Spitzen der Lebensmittel-Sicherheitsbehörden in Europa regelmäßig austauschen“, betonte Tschiersky.

Die Behördenchefs diskutierten die Auswirkungen und die Umsetzung der neuen EU-Kontrollverordnung (VO (EU) 2017/625), die die grundsätzlichen Anforderungen an den Aufbau und die Durchführung der amtlichen Lebensmittel- und Futtermittelkontrollen innerhalb der EU für alle Mitgliedstaaten verbindlich festlegt und ab dem 14. Dezember 2019 gilt. Auch die Aufgaben der neu eingerichteten Chefkoordinatoren für die Lebensmittelsicherheit wurden besprochen. Als Reaktion auf die illegale Anwendung von Fipronil in Geflügelställen hatten die EU-Mitglieder angeregt, leitende Beamte zur Lebensmittelsicherheit (CFSO) zu benennen, die als Bindeglied zwischen den nationalen Behörden und den EU-Behörden fungieren.

Eine zunehmende Herausforderung für die Lebensmittelüberwachung stellt der Online-Handel von Lebensmitteln dar. Die neue EU-Kontrollverordnung sieht vor, dass die Überwachungsbehörden anonym Proben im Internet bestellen dürfen, um diese analysieren und gegebenenfalls beanstanden zu können. Auf dem HoA-Meeting wurde die Umsetzung eines ersten EU-weiten Überwachungsplans zu im Internet angebotenen Lebensmitteln festgelegt.

Ein weiteres Thema, das die Lebensmittelsicherheitsbehörden in Zukunft beschäftigen könnte, sind mithilfe von neuen Züchtungstechniken erzeugte Lebens- und Futtermittel. Hierzu informierte das BVL die anwesenden Behördenleiter über die Hintergründe der im Sommer anstehenden Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, ob neue Züchtungstechniken unter die Gentechnik-Richtlinie fallen oder nicht.

 

Moproweb / moproweb

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