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Umsetzung der UTP-Richtlinie

Datum: 18.11.2020Quelle: BVE

Die UTP-Richtlinie der Europäischen Kommission möchte unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette verhindern. Anlässlich der heutigen Pressekonferenz mit Bundesministerin Julia Klöckner zur Umsetzung der UTP Richtlinie in nationales Recht, erklärt Peter Feller, stellv. Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e.V. (BVE):

“Wir begrüßen es, dass der aktuelle Gesetzentwurf über eine Eins-zu-eins-Umsetzung hinausgeht und weitere Handelspraktiken, wie zum Beispiel das Zurückschicken bestellter Ware, ohne dass der vereinbarte Kaufpreis entrichtet wird, verboten werden.
Im Hinblick darauf, dass das Gesetz zur Stärkung der Position des Erzeugers in der Lebensmittellieferkette nur Unternehmen erfasst, deren Jahresumsatz nicht über 350 Millionen Euro hinausgeht, greift es allerdings zu kurz. Die Konzentration im deutschen Lebensmitteleinzelhandel hat dazu geführt, dass die großen Handelsunternehmen gegenüber ihren Lieferanten regelmäßig über eine starke Nachfrageposition verfügen, die ein faires und ausgewogenes Verhandeln häufig nicht gewährleisten. Dies betrifft Lieferanten aller Größenordnungen, wodurch ein von Umsatzschwellen unabhängiges Schutzbedürfnis besteht. Aus Sicht der BVE ist es deshalb erforderlich, dass im parlamentarischen Verfahren die bestehende Umsatzgrenze von jährlich 350 Millionen Euro aufgehoben wird und alle Nahrungsmittelhersteller vom Schutzbereich des Gesetzes erfasst werden.”

Anja Hoffrichter / moproweb

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