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Vorsorgemaßnahmen nötig

Datum: 19.03.2020Quelle: EDA

Im Vorfeld des Treffens des Agrarministerrates am kommenden Montag schlägt der EU-Milchindustrie-Verband EDA (European Dairy Association) vor, einige Punkte zu berücksichtigen.

 

Um die volle und lebenswichtige Funktionsfähigkeit des Milch- und Molkereisektors in diesen Krisenzeiten weiterhin gewährleisten zu können, bittet EDA die Europäische Kommission:

 

1) auf der Ebene der Mitgliedstaaten darauf zu bestehen, dass eine reibungslose Milchsammlung und die Verteilung von Milch und Milchprodukten innerhalb der Union und über die Grenzen hinweg möglich ist.

2) die Beihilferegelung für die private Lagerhaltung gemäß Teil II der Verordnung (EU) 1308/2013 für Butter, Magermilchpulver und Käse (alle Käsesorten) zu aktivieren.

3) eine Regelung zu schaffen, die einen prioritätsbasierten Zugang zu Container- und Frachtkapazitäten für als “wesentlich” eingestufte Erzeugnisse wie Milch und Milchprodukte ermöglicht.

 

Darüber hinaus bittet der Verband darum, bereits jetzt zusätzliche Notfallmaßnahmen in Abstimmung zwischen der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten sowie innerhalb des Milchsektors in Betracht zu ziehen, über die immer dann entschieden werden soll, wenn Covid-19 zur Schließung von Verarbeitungskapazitäten von (regionaler) systemischer Bedeutung zwingt:

 

1) ein Milcherzeuger-Notfallprogramm für die Entsorgung von Milch für den Fall einzurichten, dass Milch aufgrund fehlender Sammel- oder Verarbeitungskapazitäten als Folge von Covid-19 nicht abgeholt werden kann,

2) Einrichtung eines Notprogramms für Milchverarbeiter für alternative Verwendungen von Milch im Falle einer fortgesetzten Milchsammlung, aber der Schließung von Verarbeitungskapazitäten von (regionaler) systemischer Bedeutung als Folge von Covid-19.

 

Lesen Sie das Schreiben der EDA im vollen Wortlaut:

Roland Sossna / moproweb

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