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Richtlinie gegen unfaire Handelspraktiken

Datum: 2019-04-09 09:00:00Quelle: DRV

 

 

 

Der Rat der Europäischen Union hat heute eine wichtige Entscheidung für mehr Fairness in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette getroffen. Zu diesem Schluss kommt der Deutsche Raiffeisenverband (DRV).

 

Seit April 2018 stand der Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission im Fokus der Ernährungsbranche, heute hat der Rat der EU formal zugestimmt. „Mit der Richtlinie über unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette wird es einen gemeinsamen europäischen Rahmen geben, der kleineren Handelspartnern ein Mindestmaß an Schutz vor den offensichtlichsten unlauteren Handelspraktiken bieten soll“, urteilte DRV-Hauptgeschäftsführer Dr. Henning Ehlers.

 

„Der erweiterte Verbotskatalog wird den in den Schutzbereich fallenden Unternehmen hoffentlich dabei helfen, ihre Position zu stärken“, so Ehlers weiter. Der DRV begrüßt zudem, dass der Anonymitätsschutz des Beschwerdeführers gestärkt werden soll.

 

Der Anwendungsbereich war bis zuletzt der umstrittenste Punkt. Die jetzt erzielte Einigung öffnet den Schutzbereich für alle Akteure der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette bis zu einem Jahresumsatz von 350 Millionen Euro. Der DRV sieht diese Umsatzgrenze weiterhin kritisch, da Umsatz nur eine Größenkennziffer, jedoch keine Erfolgskennziffer ist, und deshalb nur bedingt Rückschlüsse auf die Stellung eines Unternehmens am Markt gibt. „Daher fordern wir, insbesondere im Hinblick auf die nationale Umsetzung, eine Anhebung dieser Grenze. Der Schutz vor unlauteren Handelspraktiken sollte, unabhängig von der Größe der jeweiligen Akteure der Lebensmittelversorgungskette, für alle gelten, um in allen Handelsbeziehungen Wirkung entfalten zu können“, machte Ehlers klar.

 

Problematisch ist für den Raiffeisenverband zudem, dass die Richtlinie nur bei Vertragspartnern mit unterschiedlich hohen Umsätzen Anwendung findet. Es bleibt offen, wie diese unterschiedliche Behandlung der Umsatzgrenzen und deren Berechnung in der Praxis umgesetzt werden können. Ehlers: „Diese vermeintliche bürokratische Hürde darf nicht dazu führen, dass die Richtlinie nicht angewendet wird.“

 

Moproweb / moproweb

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