Der Milchindustrie-Verband berichtet
aus seinen Arbeitsfeldern
Eine zusätzliche
Dimension des Emissionshandels
18 10 2020 | moproweb.de
ab 2021
Unsere Autorin: RAin Astrid Stein, Milchindustrie-Verband
Im nächsten Jahr kommt der
neue nationale Zertifikatehandel
für Brennstoffemissionen
auf Inverkehrbringer von Brenn- und
Kraftstoffen wie Benzin, Diesel, Erdgas zu.
Die rechtliche Grundlage bildet das Brennstoffemissionshandelsgesetz
(BEHG), das
am 20.12.2019 in Kraft trat. Ziel des nationalen
Emissionshandels soll die verursachergerechte
Aufteilung der Emissionskosten
sein. Des Weiteren sollen die daraus resultierenden
Einnahmen für Klimaschutzprojekte
verwendet und Bürger durch die Reduzierung
der in den Strombezugskosten enthaltenen
EEG-Umlage entlastet werden.
Im Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung
waren bereits Aussagen enthalten,
wie der nationale Emissionshandel
in den Sektoren Wärme und Verkehr auszusehen
hat. Demnach soll die CO2-Bepreisung
einen Anreiz bieten, den Verbrauch fossiler
Brennstoffe zu senken und so langfristig
Treibhausgasneutralität zu schaffen.
Der Emissionsverursacher muss ab 2021
jährlich über seine Brennstoffemissionen
berichten und eine entsprechende Zahl an
Emissionszertifikaten abgeben. Es wird bei
der Festlegung der Verpflichtung zur Teilnahme
am Emissionshandel an die brennstoffspezifische
Steuerpflicht angeknüpft.
Im ersten Jahr beträgt der Preis 25 Euro pro
Tonne CO2. Bis 2025 soll er dann schrittweise
auf 55 Euro pro Tonne CO2 angehoben
werden. Ab 2026 wird ein Preiskorridor mit
einem Mindestpreis von 55 Euro und einem
Höchstpreis von 65 Euro pro Tonne festgelegt.
Außerdem wird das Volumen an Emissionszertifikaten
jährlich sinken.
Unterschied nationaler
Emissionshandel nach
dem BEHG und dem
EU-Emissionshandel
Beim nationalen Emissionshandel wird
nicht wie beim EU-EHS auf das Emittieren
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