Ein förderfähiges Wärme- oder Kältenetz muss mindestens einen Dritten mit mindestens 50 % seines Wärme- oder Kältebedarfs aus einer KWK-Anlage versorgen. Pufferspeicher sind förderfähig, wenn die Laufzeit der KWK-Anlage damit erhöht wird. Gefördert werden bis zu 30 % der Investitionskosten. Antragsberechtigt sind alle Betreiber entsprechender KWK-Anlagen bzw. entsprechender Netze und Speicheranlagen. Maßnahmen an gewerblichen Kälteanlagen – Klima-Kälte-Impulsprogramm Mit diesem Programm fördert das BAFA zum einen sog. Status- Checks an bestehenden Kälteanlagen zur Erhebung von Optimierungspotenzialen, zum anderen werden die energetische Sanierung sowie die Errichtung neuer Anlagen bezuschusst. Der Status-Check ist möglich, sofern der Jahresenergieverbrauch der Kälteanlage 150.000 kWh überschreitet und mindestens 50 % des gesamten Energieverbrauchs beträgt. Es werden 75 % der Kosten, maximal 1.000 EUR, übernommen. Die Sanierung von Altanlagen wird bezuschusst, wenn der Energieverbrauch mindestens 150.000 kWh beträgt und sich Einsparpotenziale von mindestens 35 % realisieren lassen. Neuanlagen sind förderfähig, sofern als Kältemittel Kohlendioxid, NH3 oder nicht halogenierte Kohlenwasserstoffe eingesetzt werden. Außerdem müssen energieeffiziente Komponenten eingesetzt werden (automatische Steuerung, FU-Regelung, etc.) und der zukünftige Jahresenergieverbrauch muss mindestens 100.000 kWh betragen. Die Förderung beträgt 15 – 25 % der Investitionskosten. Zusätzlich ist eine Bonusförderung für den Einsatz neuer Technologien (z. B. Gasmotor; Wärmerückgewinnung) möglich. Antragsberechtigt sind alle gewerblichen Unternehmen. Gefördert wird durch Zuschuss, die Förderhöchstgrenze beträgt 200.000 EUR und die Förderung ist mit anderen Programmen kumulierbar. Förderung von Energiemanagementsystemen Das Wissen über die Energieverbräuche und -flüsse im Unternehmen gilt als Voraussetzung für die Ableitung von Effizienzmaßnahmen. Energiemanagementsysteme nehmen diesen Gedanken auf und verankern die Steigerung der Energieeffizienz im Unternehmen mit einer dokumentierten Strategie in einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess. Nachdem die Bundesregierung bereits verschiedene Anreize für die Einführung von Energiemanagementsystemen gesetzt hat, wurde Mitte vergangenen Jahres die Richtlinie für die Förderung von Energiemanagementsystemen verabschiedet. Mit der Richtlinie werden Maßnahmen zur Einführung von Energiemanagementsystemen nach DIN EN ISO 50001 sowie zur Einführung eines Energiecontrollings gefördert. Förderfähig sind die Erstzertifizierung eines Systems zu 80 %, der Erwerb von technischen Energieerfassungssystemen (Meteringsysteme) sowie von Software für Energiemanagementsysteme zu jeweils 20 %. Die Messtechnik wird mit maximal 8.000 EUR gefördert, die Software mit maximal 4.000 EUR. Nicht gefördert werden Beratungen zur Einführung und Eigenleistungen. Antragsberechtigt sind alle Unternehmen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland. Unternehmen, die einen Antrag auf Entlastung von der EEG-Umlage gestellt haben und damit zum Nachweis eines Energiemanagementsystems verpflichtet sind, sind von der Förderung ausgenommen. Gleiches gilt für größere Unternehmen (nicht KMU), denen im Antragsjahr der Spitzensteuerausgleich nach §10 Stromsteuergesetz bzw. §55 Energiesteuergesetz gewährt wird. Damit richtet sich das Förderprogramm im Wesentlichen an KMU, für die letztere Einschränkung nicht gilt, sowie an größere Unternehmen, die zunächst unabhängig vom Spitzensteuerausgleich ein Energiemanagementsystem einführen wollen. Landesprogramme Es existieren zahlreiche Landesprogramme zur Förderung der Energie- und Ressourceneffizienz. Einige davon beziehen sich auf die Förderung von Beratungen (Hessen-PIUS, Eff-Check Rheinland- Pfalz) andere beziehen auch Investitionszuschüsse in die Förderung ein (Klimaschutz-Plus in Baden-Württemberg).Gemeinsam ist allen Landesprogrammen, dass in aller Regel nur kleine und mittlere Unternehmen antragsberechtigt sind. Meist werden die Förderprogramme mindestens zum Teil durch EU-Mittel refinanziert und dienen der Mittelstandförderung. Weitere Hinweise Neben den hier vorgestellten Programmen existiert eine Vielzahl weiterer Programme für Unternehmen mit einem Schwerpunkt auf KMU. Zahlreiche Programme ermöglichen die Unterstützung durch zinsgünstige Darlehen. Allen Programmen ist gemeinsam, dass ein mehr oder minder umfangreicher Antrag zur Förderung vor Vorhabensbeginn zu stellen ist. Gleichsam ist ein Verwendungsnachweis zu erbringen, der dann Grundlage für die Förderung ist, die bei Zuschüssen in aller Regel als Rückerstattung nach Vorhabensabschluss erfolgt. Unter http://www.foerderdatenbank.de bietet das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie eine umfassende Datenbank zu den wesentlichen Fördermöglichkeiten. Prüfungstermine in Wangen 6 2014 | moproweb.de 41 JUNI 24. – 25.06. Konferenz Reinigung + Desinfektion + Hygiene Kempten muva.de JULI 05.07. Milchwirtschaftliche Tagung und das Ehemaligenfest Wangen im Allgäu SEPTEMBER 18. – 19.09 ZLV Verpackungssymposium Kempten verpackungssymposium@ zlv.de TERMINE Seit dem 29. April finden Sie auf moproweb. de, Rubrik Service/Downloads, eine Aufstellung der diesjährigen Prüfungstermine in Wangen.
molkerei-industrie_06_2014
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