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3 2018 | moproweb.de 75
Dr. Michael Scriba, Mtm
plastics: Die Kunststoffindustrie
hat sich 25 Jahre
lang einen schlanken
Fuß gemacht (Foto: Mtm
plastics)
bei den Lizenzentgelten sowie der Export von Kunststoffabfällen
nach Fernost dazu geführt, dass wenig in das Kunststoffrecycling
investiert wurde. Damit ist es nun vorbei: Die Recyclingquote soll
bis 2021 schrittweise auf 63 % steigen. Erschwerend kommt hinzu,
dass die Chinesen nur noch wenige Kunststoffabfälle ins Land lassen.
Die Qualitätsanforderungen an Importabfälle haben sich drastisch
erhöht.
Die Entsorgungswirtschaft hat bereits reagiert. Zurzeit ist von
sechs neuen Sortieranlagen die Rede, die bereits 2018 den Betrieb
aufnehmen sollen. Deutlich länger wird es dauern, um neue Aufbereitungsverfahren
zu entwickeln und Verwertungsanlagen zu bauen.
Druck kommt auch aus Brüssel: In ihrer im Januar 2018 vorgestellten
Plastik-Strategie fordert die EU-Kommission von der Kunststoffindus-
trie verbindliche Zusagen, bis 2025 10 Millionen recycelte Kunststoffe
in neuen Produkten zu verarbeiten. Beim Einsatz von Rezyklaten
erwarten die Kunden einen Qualitätsstandard, den sie von
Primärkunststoffen gewohnt sind. Trotz hoher Quoten muss also in
Klasse statt Masse investiert werden, um die steigenden Rezyklat-
Mengen am Markt unterzubringen.
Die Politik will dabei helfen. § 21 Absatz 1 verpflichtet die Dualen
Systeme „…im Rahmen der Bemessung der Beteiligungsentgelte Anreize
zu schaffen, um bei der Herstellung von systembeteiligungspflichtigen
Verpackungen …die Verwendung von Rezyklaten sowie
von nachwachsenden Rohstoffen zu fördern“. Inwieweit sie dieser
politischen Forderung nachkommen, soll jedes System im Rahmen
jährlicher Berichte dokumentieren. Diese sind der Zentralen Stelle
und dem Umweltbundesamt erstmals im Juni 2019 vorzulegen. Geprüft
werden die Berichte auf „Plausibilität“. Bei Beanstandungen
darf der Bericht nicht veröffentlicht werden – eine Sanktionsdrohung,
die wohl keinen Geschäftsführer eines Dualen Systems um
den Schlaf bringen wird. Eine Rechtsgrundlage, Verträge zwischen
Dualen Systemen und ihren Lizenzkunden dahingehend zu prüfen,
ob der Mindeststandard eingehalten und bei der Lizenzierung angemessen
berücksichtigt wird, gibt es nicht.
Neues Tor für
Gebühren-Tricksereien
Zunächst drängt sich die Frage auf, wie eine solche Rabattstaffel
bei derzeit zehn Dualen Systemen umgesetzt werden kann, ohne
mit dem Kartellrecht in Konflikt zu geraten und ein neues Tor für
Gebühren-Tricksereien aufzumachen. Aber das ist bei weitem noch
nicht alles: Die Frage ist auch, wer zahlt letztendlich die Boni? Branchenkenner
können sich noch gut an die Anfangsjahre des Dualen
Systems erinnern, als der damalige Monopolist mangels ausreichender
Kapazitäten erhebliche Zuzahlungen für die Kunststoffverwertung
leisten musste. Die Kosten wurden dann teilweise über die Lizenzgebühren
auf alle Materialbereiche abgewälzt. Die Verwender
von Papier, Glas und Metallen haben für die Kunststoffverwertung
mitgezahlt. Eine solche Quersubventionierung greift massiv in den
Wettbewerb der Verpackungsmaterialien ein und stellt den Ansatz
der Produktverantwortung auf den Kopf. Überdies können Fehlanreize
nicht ausgeschlossen werden: Nicht alles, was sich gut recyceln
lässt und einen hohen Rezyklat-Anteil aufweist, ist auch ökologisch
sinnvoll und hat einen Bonus verdient.
Das Bundesumweltministerium ist sich solcher Risiken durchaus
bewusst, verweist aber gleichzeitig auf die Chancen, die der Politikansatz
biete, nur einen grundsätzlichen Rahmen vorzugeben
und der Wirtschaft Spielraum bei der Ausgestaltung zu lassen. In
der Begründung des Gesetzes heißt es: „Dabei wird auf rechtliche
Vorgaben in Gestalt konkreter Zu- oder Abschläge bei den Beteiligungsentgelten
verzichtet, da diese zum einen nach derzeitigem
Kenntnisstand nicht allgemein verbindlich quantifiziert werden
können und zum anderen einen intensiven Eingriff in die wettbewerbsrechtlich
geschützte Preisgestaltungsfreiheit der Systeme
bedeuten würde.“
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