Die Kriterien für die Verleihung des RAL Gütezeichens für PET Flaschen – die Güte‐ und Prüfbestimmungen – umfassen in der Wertstoffkette die Verfahrensschritte von der Herstellung des Rezyklats über die Produktion neuer Getränkeverpackungen bis hin zur Abfüllung. Die Vergabekriterien wurden jetzt auf die Herstellung von PET‐Flakes, das gereinigte und zerkleinerte Material gebrauchter PET‐Flaschen, erweitert und dem aktuellen Stand der Technik angepasst. Zudem können nun auch PET‐Flakes‐Hersteller, die Zulieferer für die Granulatherstellung, das RAL Gütezeichen erhalten. Ebenfalls neu: Mit dem RAL Gütezeichen wird auch der Rezyklatgehalt in den Flaschen ausgewiesen.
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