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Grundregeln für Clean Label

Datum: 09.03.2023Quelle: TÜV SÜD AG

Clean Label bedeutet, dass keine kennzeichnungspflichtigen Zusatzstoffe enthalten sind. Zum großen Teil bezieht sich der Ausschluss auf Zutaten bzw. E-Nummern, die aus Sicht von Verbrauchern vermieden werden sollten. Möglich sind vielfältige Verpackungsaufdrucke wie „frei von…“, „ohne …“ oder „Verzicht auf…“. Auf diese Weise können sich Verbraucher schneller orientieren, ohne ein langes Verzeichnis lesen zu müssen. „r Clean Label gibt es klare gesetzliche Vorgaben“, bestätigt auch Dr. Andreas Daxenberger (Foto), Lebensmittelexperte bei der TÜV Süd Management Service GmbH.

Die Kennzeichnungsregeln sind in der europäischen Lebensmittelinformations-Verordnung festgelegt. So darf ein Clean Label nicht täuschen oder irreführen. Wirbt ein Hersteller mit „frei von…“, dürfen die betreffenden Stoffe im Produkt auch nicht zu finden sein. Bei einigen Zutaten müssen bei der Angabe „frei von“ niedrige Grenzwerte eingehalten werden, wie beispielsweise beim Aufdruck „zuckerfrei“ oder „alkoholfrei“. Dabei handelt es sich um Inhaltsstoffe, die natürlicherweise im Lebensmittel enthalten sind und deren Reste im Herstellungsprozess nicht vollständig entfernt werden können. Zudem dürfen Unternehmen auch nicht mit Selbstverständlichkeiten werben. Da beispielsweise Alkohol in Säuglingsnahrung nicht zu suchen hat, dürfen entsprechende Produkte auch nicht mit „alkoholfrei“ beworben werden.

Hans Wortelkamp

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