Management - Förderprogramme für die Energieeffizienz

molkerei-industrie_06_2014

Management | mi Förderprogramme für die Energieeffizienz in Unternehmen Werkzeuge zur Unterstützung von Unternehmen in der Energiewende Unser Autor: Dr. André Michels, envistra GmbH, Noeggerathstr. 43, 53111 Bonn; E-Mail:michels@envistra.de Zur Steigerung der Energieeffizienz hat die Bundesregierung sich mit dem Energiekonzept aus dem Jahre 2010 ambitionierte Ziele gesteckt. Es wurde erkannt, dass neben den Privathaushalten vor allem die Sektoren Industrie und Gewerbe/Handel/Dienstleistungen mit rund 43 % des gesamten Endenergieverbrauchs hohes Einsparpotenzial bieten. Über die Novellierung des Energie- und Stromsteuergesetzes (Spitzensteuerausgleich) sowie durch die Besondere Ausgleichsregelung nach EEG (Befreiung von der EEG-Umlage) werden bereits Anreize für Unternehmen gesetzt, sich intensiv mit der Energieeffizienz zu beschäftigen. In diesem Feld existieren zudem aber auch zahlreiche Fördermöglichkeiten, die den Einsatz energieeffizienter Technologien unterstützen. Die Vielzahl der Förderprogramme ist hier zum Teil verwirrend, bestehen doch neben den Bundesprogrammen auch noch zahlreiche Landesprogramme sowie Programme, die der Bund mit Partnerinstitutionen wie der KfW-Bank abwickelt. Bundesprogramme werden oft durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als Institution des Bundeswirtschaftsministeriums abgewickelt. In der Regel sind Unternehmen mit Sitz oder mit Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland antragsberechtigt. Förderprogramme im Überblick Der Bericht soll einen kurzen und sicher nicht vollständigen Überblick über wesentliche Förderprogramme im Bereich der erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz bieten. Dabei konzentriert sich der Überblick insbesondere auf Programme mit einer Zuschussfinanzierung, vernachlässigt werden dahingegen unterschiedliche Programme mit zinsverbilligten Darlehen (Tabelle1). Viele Programme, insbesondere Landesprogramme, sind auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU) beschränkt. Als kleine und mittlere Unternehmen werden in aller Regel Unternehmen definiert, die weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen und einen Umsatz von weniger als 50 Mio. EUR pro Jahr erzielen. Alternativ zur Umsatzgrenze gilt eine Bilanzsumme von weniger als 43 Mio. EUR als Grenze. Wichtig zu beachten bei der Feststellung, ob ein Unternehmen als KMU gilt oder nicht, sind ferner Beteiligungen an der eigenen Gesellschaft durch Dritte oder an Dritten durch das Unternehmen mit einem Anteil größer 25 %. Die Unternehmen mit solchen Beteiligungen gelten als sog. „verbundene Unternehmen“ und sind dann gemeinsam zu betrachten. Meist ist in diesem Fall eine Einzelfallentscheidung des Fördermittelgebers notwendig. Klassisch treten diese Zusammenhänge in Unternehmensgruppen und Holdings auf und beziehen sich regelmäßig auf den Verbund zwischen Mutter- und Tochtergesellschaften. Zu beachten ist bei fast allen Programmen, dass die Projekte bei der Antragstellung noch nicht begonnen sein dürfen. Gleichsam ist zu prüfen, inwiefern Vorleistungen und Nebenkosten im Rahmen der Programme mitgefördert werden können und ob die Programme untereinander kumulierbar sind oder sich gegenseitig ausschließen, was oftmals der Fall ist. Energieeffizienzberatung Mittelstand Die KfW bietet Unternehmen Unterstützung bei der Suche und dem Erkennen von Effizienzpotenzialen durch die Förderung von Energieberatungen. Das Programm bezuschusst die Beratung durch einen qualifizierten und bei der KfW gelisteten Energieberater im Rahmen der Initialberatung oder der Detailberatung. Die 6 2014 | moproweb.de 39


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