x

Rückforderung von Umlagemittteln war unberechtigt

Datum: 2018-12-14 08:00:00Quelle: mi

Bayern und bayerische Branchenverbände haben vor dem EuGH mit einer Klage gegen die EU Kommission Recht bekommen. Diese hatte in einem Beihilfeverfahren im Jahr 2012 teilweise aus der Umlage nach dem Milch- und Fettgesetz finanzierte Ausgaben des deutschen Milchsektors für wettbewerbswidrig erklärt. Einige Verbände mussten daraufhin Millionenbeträge zurückzahlen. Die bayerische Landesregierung und die Verbände der privaten Milchwirtschaft zusammen mit dem bayerischen Genossenschaftsverband hatten in der Folge gegen die Entscheidung der Kommission eine Klage vor dem EuGH erhoben, der nun erstinstanzlich stattgegeben wurde.

Die EU-Kommission vertrat seinerzeit die Auffassung, dass die Umlage, die in neun von 16 Bundesländern erhoben wurde, einseitig nur den Molkereien, nicht aber den Bauern nütze, da die von den Bauern erhobenen Gelder als Beihilfen in die Wirtschaft flössen.

Mit einem Teil der Umlagemittel wurde u.a. der Verband der Deutschen Milchwirtschaft e.V. (VDM) finanziert. Dieser Dachverband verlor durch die Forderungen der EU Kommission de facto seine finanzielle Basis und wurde in der Folge in den Deutschen Bauernverband integriert.

Mit dem Urteil sind alle Rückforderungen zunächst vom Tisch, auch die an Molkereien gerichteten. Allerdings muss abgewartet werden, ob die Kommission eine höhere Gerichtsinstanz anruft.

 

Moproweb / moproweb

Artikel mit Bildern drucken Artikel ohne Bilder drucken

Newsletteranmeldung

Bitte geben Sie Ihre Daten an.
Felder mit * sind Pflichtfelder.
Bitte wählen Sie die passenden Newsletter aus:
Datenschutz:

Newsletterabmeldung

Die Abmeldung von unseren Newslettern ist über den Abmeldelink am Ende jedes Mailings möglich.