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EDA: Update zur aktuellen Situation

Datum: 25.03.2020Quelle: EDA

Kurz vor der heutigen Videokonferenz der EU-Landwirtschaftsminister hat der EU-Milchindustrieverband EDA ein Update zum letzten Bericht “Covid19 EU Dairy Situation” vom 23. März 2020 gegeben:

 

  1. Heute sind die drei wesentlichen Sektoren die menschliche Gesundheit, die medizinische Versorgung und die Lebensmittel- und Milchwirtschaft. Bei der Aufstellung immer strengerer Quarantänrpläne auf nationaler Ebene muss die Abhängigkeit dieser drei Sektoren von anderen Industrien und der lebenswichtige Bedarf dieser drei wesentlichen Sektoren an Arbeitskräften, Inputmaterial und Versorgung berücksichtigt werden, um das Funktionieren dieser wesentlichen Sektoren zu gewährleisten.

 

  1. Der volle Betrieb aller Milchverarbeitungskapazitäten wird durch fehlende Arbeitskräfte im Milchsektor (#MilkHeroes) aufgrund von Covid19 und Covid19-bezogenen Maßnahmen, einschließlich Einschränkungen der Freizügigkeit von Arbeitskräften und technischen Unterstützungsteams innerhalb der Länder und zwischen den Mitgliedsstaaten (z.B. von der Tschechischen Republik nach Deutschland), eingeschränkt.

 

  1. Die Nachfrage nach verbrauchsfertiger Milch und Milchprodukten liegt immer noch über dem Normalwert. Heute zwingt die Beschränkung des Verpackungsmaterialangebots die Molkereien zu einem flexiblen Einsatz von Verpackungsmaterial, ohne die Sicherheit des Produkts zu gefährden (z.B. GVO-freie Verpackungen, Verpackungen für Weideland”, Verpackungen mit Ursprungskennzeichnung usw.). Wir erwarten von den Kontrollbehörden, dass sie diese Flexibilität in der heutigen Zeit ermöglichen.

 

  1. Lokale Wochenmärkte für Lebensmittel sind der Hauptabsatzmarkt für eine Reihe von KMU-Molkereien in der gesamten Union. Die Schließung dieser Märkte für Lebensmittel in einigen Ländern (wie in Kroatien oder Frankreich) hat eine große Anzahl von KMU-Molkereien von ihrem wichtigsten Absatzmarkt abgeschnitten. In der gegenwärtigen Situation kann die Sammlung der jeweiligen Milch und ihre Verarbeitung durch andere Molkereien nicht garantiert werden. Das ist einer der Gründe, warum wir (per 19. März 2020) darum gebeten haben, Dringlichkeitsregelungen für Milchbauern und Milch- und Milchverarbeitungsbetriebe zu schaffen (siehe unten).

 

  1. Während wir heute alle unsere Anstrengungen und Kapazitäten mobilisieren, um eine zuverlässige und stabile Versorgung mit Milch und Milchprodukten sowohl innerhalb des EU-Binnenmarktes als auch auf internationaler Ebene zu gewährleisten, sehen sich die Molkereien in der Union einem hohen Druck des Einzelhandels ausgesetzt, die Preise für verbrauchsfertige Waren (insbesondere H-Milch) zu senken und längere Zahlungsfristen in Kauf zu nehmen.

 

Wir erkennen zwar das außerordentliche Engagement der Beschäftigten im Einzelhandel in unserem gemeinsamen Bemühen an, Regale und Kühlschränke vorrätig zu halten, aber wir alle müssen einen solchen Druck des Einzelhandelssektors verurteilen, der nur als unethisch bezeichnet werden kann.

 

  1. Die Marktlage und die Exportsituation im Hinblick auf die gestiegene Massenproduktion (MMP, Butter, Käse) ist seit unserer Aktualisierung vom 23. März noch besorgniserregender geworden: Die “Stillstandssituation” in nunmehr im Wesentlichen allen Teilen der Union und die steigenden Rohmilchmengen (saisonale Spitzenwerte der Milchproduktion) in Verbindung mit einer zunehmenden Zahl von unter Quarantäne stehenden/nichtbetrieblichen Arbeitskräften und einem begrenzten Angebot an Betriebsmitteln (Verpackungsmaterial u.a. für verbrauchsfertige Produkte) zwingen die Molkereien in der EU, die Milchmengen auf weniger arbeitsintensive und weniger verpackungsabhängige Verarbeitungsanlagen (Trockentürme) zu verlagern.

 

  1. Darüber hinaus sind die Exportvorgänge in ganz Europa durch die Verfügbarkeit von Containern und Frachten begrenzt. In dieser Situation ist die Lagerung von Milchprodukten (MMP, Butter und Käse) die einzige Möglichkeit. Deshalb steigen die Lagerkosten in der gesamten Union.

 

Wir wiederholen daher unsere Forderungen an die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten unserer Union:

 

1) Bestehen Sie weiterhin auf der Ebene der Mitgliedstaaten darauf, dass die reibungslose Milchsammlung und der Vertrieb von Milch und Milchprodukten sowie die Freizügigkeit der Arbeitskräfte innerhalb der Union und über die Grenzen hinweg ermöglicht wird.

 

2) Aktivierung der Beihilferegelung für die private Lagerhaltung gemäß Teil II der Verordnung (EU) 1308/2013 für Butter, Magermilchpulver und Käse (alle Käsesorten)

 

3) ein System einzurichten, das einen prioritätsbasierten Zugang zu Container- und Frachtkapazitäten für die als “wesentlich” eingestuften Produkte wie Milch und Milchprodukte ermöglicht

 

4) Einrichtung eines Dringlichkeitsprogramms für Milcherzeuger zur Entsorgung von Milch für den Fall, dass die Milch aufgrund fehlender Sammel- oder Verarbeitungskapazitäten oder einer Abschottung der Märkte (lokale Freiluftmärkte) als Folge der Covid19 nicht abgeholt werden kann,

 

5) Einrichtung eines Dringlichkeitsprogramms für Milchverarbeiter für alternative Verwendungen von Milch (z.B. Massenware statt Konsumgüter) im Falle einer fortgesetzten Milchsammlung, aber einer Schließung von Verarbeitungskapazitäten von (regionaler) systemischer Bedeutung als Folge von Covid-19.

Roland Sossna / moproweb

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