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Ekosem-Agrar: nur dünne Milch für Anleger?

Datum: 2019-07-10 03:00:00Quelle: DGAP-News / SCHIRP & PARTNER Rechtsanwälte mbB

 

 

 

Die SCHIRP & PARTNER Rechtsanwälte mbB hat eine Stellungnahme zur neuen Anleihe von Ekosem-Agrar abgegeben:

Die Ekosem-Agrar AG, deutsche Holdinggesellschaft der auf Milchproduktion in Russland ausgerichteten Unternehmensgruppe EkoNiva, plant die Emission einer Unternehmensanleihe mit einem Volumen von bis zu 100 Mio. Euro. Die Anleihe hat einen Kupon von 7,50% und eine Laufzeit von 5 Jahren (ISIN DE000A2YNR0 / WKN A2YNR0). Experten malen ein großes Fragezeichen an diese unbesicherte Anleihe.

 

Die Banken haben die Hand auf wesentlichen Vermögensgegenständen

Die Beteiligungen an den wichtigsten russischen Tochtergesellschaften sind zugunsten der Sberbank, der Alfa Bank und der Russian Agricultural Bank (Rosselkhozbank) verpfändet. Die Tochtergesellschaften, deren Anteile verpfändet wurden, erwirtschaften einen wesentlichen Teil des Umsatzes der Gruppe. Sollten die Banken diese Pfandrechte verwerten, so würde die Gruppe einen wesentlichen Teil ihrer Einnahmen und Vermögensgegenstände verlieren.

 

Werden alle erforderlichen Darlehens-Prolongationen gelingen?

Der Wirtschaftsprüfer weist selbst darauf hin, dass die Fortführung der Ekosem-Agrar Gruppe wesentlich von der Fähigkeit des Konzerns abhängt, zukünftig ausreichende Zahlungsmittel zur Begleichung von Verbindlichkeiten zu erwirtschaften. Dies schließt auch die Zahlungsmittel zur Tilgung von Bankkrediten ein, die zur Rückzahlung fällig sind, soweit diese nicht refinanziert respektive prolongiert werden. Zum Aufstellungszeitpunkt des Konzernabschlusses 2018 erwartet die Geschäftsführung, dass die kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten der Gruppe – ungeachtet des Umstands, dass im vergangenen Jahr die Kreditkonditionen von bestimmten kurzfristigen Darlehen in Russland nicht eingehalten wurden – von den russischen Banken wie bisher regelmäßig prolongiert werden. Damit wird laut Wirtschaftsprüfer auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hingewiesen, die “bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Ekosem-Agrar Gruppe zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt”.

 

Geschäftsbericht für das Jahr 2018: Bereits jetzt werden Covenants gebrochen, weitere Brüche stehen bevor

Liest man den Geschäftsbericht für das Jahr 2018, so überrascht, mit welcher Gelassenheit dort von fortgesetzten Brüchen der Kreditbedingungen (“Covenants”) gegenüber finanzierenden Banken berichtet wird. “In den letzten Jahren gab es eine Reihe von Verstößen gegen solche Covenants. . Die aktuellen Pläne der Gruppe würden zu einer Verletzung von Covenants zum 31.12.2019 für einen Großteil der langfristigen Finanzverbindlichkeiten führen.” (Geschäftsbericht, Seite 41). Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Schirp aus Berlin meint dazu: “So etwas bekommt man nicht alle Tage zu lesen. Erstaunlich, wenn ein Unternehmen 100 Mio. EURO frisches Geld einwerben will und im gleichen Atemzuge zugibt, bei bestehenden Finanzierungen bereits vertragsbrüchig zu sein. Auch wenn das Unternehmen darauf hinweist, mit den bisherigen Geldgebern über Anpassungen der Kreditbedingungen zu verhandeln: Als vertrauensbildende Maßnahme ist dergleichen nicht geeignet.”

 

Fazit

Bei Ekosem-Agrar bzw. Konzerngesellschaften gab es in den letzten Jahren eine Reihe von Verstößen gegen Covenants. Die aktuellen Pläne der Gruppe würden nach eigenen Angaben zu einer Verletzung von Covenants zum 31. Dezember 2019 für einen Großteil der langfristigen Finanzverbindlichkeiten führen. Doch schon jetzt sind wesentliche Vermögensgegenstände als Sicherheit an russische Banken verpfändet. Und wie reagiert das Management darauf? Mit der Emission einer weiteren unbesicherten Anleihe in Deutschland. Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Schirp: “Ein Angebot mit vielen, vielen Unbekannten. Man muss schon sehr viel Vertrauen in das Management mitbringen, um sich in dieser Anleihe zu engagieren.”

 

 

 

Moproweb / moproweb

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