Die Klage eines Landwirts gegen die Molkerei Müller vor dem Landgericht Augsburg wegen eines als zu niedrig empfundenen Milchpreises für 2014/15 wurde abgewiesen. Das Verfahren war eines von insgesamt 17 mit einer Gesamtforderung von über 200.000 €, die vor Augsburger Gerichten anhängig waren, hatte aber wegen der Höhe der Forderung Pilotcharakter. Das Landgericht befand, dass sowohl der Ansatz des Durchschnittspreises für die gesamten Lieferanten als auch alle weiteren Werte vertragsgemäß erfolgten, durch die bereits gezahlten Gelder seien sämtliche Ansprüche der Kläger erfüllt.
Datum: 2015-11-19 05:00:00Quelle: Augsbuger Allgemeine
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