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EuGH-Urteil zu Halloumi

Datum: 22.02.2024Quelle: CMS Hasche Sigle Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern mbB

Vor dem EU-Gericht stand gestern auf dem Prüfstand, ob der EU-Schutz der geschützten Ursprungsbezeichnung „Halloumi“ Bestand hat. Verschiedene zyprische Hersteller, die ihren Käse unter der Ursprungsbezeichnung vertreiben, gingen gegen die Eintragung vor, unter anderem, weil sie die Qualitätsvorgaben zur Verwendung der Ursprungsbezeichnung als zu streng empfanden. Das EU-Gericht wies diese Klage vollumfänglich ab.

Dr. Jonas Kiefer (Foto: Dr. Jonas Kiefer), Rechtsanwalt bei der Wirtschaftskanzlei CMS Deutschland, kommentiert das aktuelle Urteil: „Das Urteil zeigt, wie groß der Spielraum bei der Festlegung von Qualitätsvorgaben für geschützte Ursprungsbezeichnungen ist. Dies gilt nicht nur für das Eintragungsverfahren. Ist die Eintragung einmal erfolgt, ist es schwer, die festgelegten Qualitätsvorgaben anzugreifen.“

Zu den Konsequenzen des Urteils für die Praxis erläutert Kiefer: „Die Entscheidung stärkt die Erzeugervereinigungen. Denn wenn diese künftig die Eintragung einer Ursprungsbezeichnung beantragen, profitieren sie von einem größeren Freiraum bei der Festlegung der Qualitätsvorgaben.“

Der CMS-Rechtsanwalt erklärt abschließend: „Indem das Gericht die Erzeugervereinigung stärkt, geht es in eine ähnliche Richtung wie der EU-Gesetzgeber. Dessen aktuelle Reformpläne sehen mehr Mitbestimmungsrechte der Erzeugervereinigungen vor, etwa wenn es um die Weiterverarbeitung der Produkte geht.“

 

Foto: Pixabay

Roland Sossna / moproweb

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