In Frankreich steht mit dem sog. „Loi Sapin 2” Gesetzespaket (benannt nach dem amtierenden Finanzministwer Michel Sapin) eine dramatische Änderung des Verhältnisses zwischen Handel und Zulieferern bevor. Verhandlungen zwischen beiden Seiten sind ebenso genau zu dokumentieren wie die Preisfindung, Nebenabsprachen, etwa zu besonderen Leistungen, bedürfen der schriftlichen Festlegung. Verträge zwischen Handel und Lieferanten können gerichtlich auf Nachsuchen eines Unternehmens erfolgen, oder aber auch, wenn Behörden Verdacht bekommen. Unternehmen, die gegen Loi Sapin 2 verstoßen, droht eine Buße bis zu 5 Mio. €, bei systematischen Verletzungen bis zu 5% des Umsatzes. Händler haben überdies keine Möglichkeit mehr, laufende Verhandlungen abzubrechen, um so Druck auf Lieferanten auszuüben, alle Verträge müssen jeweils zum 1. März eines Jahres abgeschlossen sein. Zahlungsziele sind mit 30 bzw. 45 Tagen (bei besonderen Fällen) gesetzlich fixiert.
Die französische Regierung will so einem Ungleichgewicht zwischen Handel und Industrie begegnen, und speziell auch kleinere und mittlere Agrarunternehmen schützen. In Kraft treten soll Loi Sapin 2 im Oktober.
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