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Jennewein Biotechnologie verklagt Nestlé

Datum: 10.01.2020Quelle: Jennewein Biotechnologie

Die Jennewein Biotechnologie GmbH hat am 09. Januar 2020 beim Landgericht Mannheim eine Patentverletzungsklage gegen die Nestlé Nutrition GmbH und ihre Beteiligungsgesellschaft Nestlé Deutschland AG eingereicht. Nestlé bietet Säuglingsanfangsnahrung der Marke Beba Supreme, die zwei Human-Milch-Oligosaccharide enthält, in Deutschland zum Verkauf. Nach den Erkenntnissen von Jennewein Biotechnologie verwendet Nestlé für die Herstellung der Säuglingsanfangsnahrung HMO, die in einem Verfahren hergestellt werden, das – neben anderen Schutzrechten – durch die europäischen Patente EP 2 896 628 und EP 3 131 912 (Schutzbeginn: 22. Januar 2020) geschützt ist, die damit aus Sicht Jenneweins von Nestlé verletzt werden.

 

Da Nestlé Säuglingsnahrung mit HMO nicht nur in Deutschland anbietet, prüft Jennewein Maßnahmen gegen die vermutete Verletzung ihrer entsprechenden ausländischen Patente durch Produkte wie Illuma, SMA, NAN und Gerber Good Start.

Roland Sossna / moproweb

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