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Kommentar zum “Offenen Brief”

Datum: 12.04.2024Quelle: moproweb

Zu unserer Meldung „Offener Brief an Scholz“ vom 10. April erreichte uns ein Kommentar eines Brancheninsiders, der nicht namentlich genannt werden will. In diesem Kommentar heißt es, dass die den offenen Brief an den Kanzler unterzeichnenden Verbände suggerieren, für alle 50.000 Milchbauern der Republik zu sprechen. Faktisch sei dies „Mumpitz“, denn ein Großteil der Landwirte wolle überhaupt keine staatlichen Eingriffe, sondern organisiere sich in Genossenschaften selbst. Die Forderungen dieser Kleinverbände würde praktisch bedeuten, dass die Eigentümer der Genossenschaften (= die Bauern) mit sich selbst Lieferverträge aushandeln müssten.

Einen einzigen Monat (mit klar vom Unternehmen benannten Gründen für die damalige Auszahlungslücke) bei DMK als Beleg für eine Auszahlungsschwäche bzw. eine Milchpreisdifferenz von 10 Cent anzuführen, entziehe sich jeglicher Sinnhaftigkeit. Zumal DMK mit Blick auf das Gesamtjahr eben nicht weit abgeschlagen in der Auszahlungstabelle rangierte, sondern eine Vielzahl von Molkereien auf demselben Niveau abgeschlossen haben, teilweise noch niedriger.

DMK als „exportorientierte Molkerei“ herauszustellen sei unsinnig, heißt es weiter. Der Exportanteil der Gesamtbranche liege insgesamt höher als der von DMK. Hier werde ein Brancheneffekt (Überversorgung mit Milch in Deutschland) in einen falschen Zusammenhang gebracht. Umgekehrt werde es interessanter: Ein Artikel 148 ließe sich vermutlich nur begrenzt auf internationale Player anwenden, die im deutschen Markt agieren.

Das BEML habe die Zusammenhänge gut eingeordnet und auch jüngst im FAQ (BMEL – Fragen und Antworten (FAQ) – Fragen und Antworten zur Nationalen Umsetzung Art. 148 GMO) beschrieben:

–              In Deutschland verarbeiten Genossenschaften den größten Teil der Milch – rund 70 Prozent. Sie sind von der Vertragspflicht nach Art. 148 ausgenommen, wenn ihre Satzungen oder Lieferordnungen Bestimmungen enthalten, die eine ähnliche Wirkung wie die Bestimmungen für verpflichtende Verträge haben.

–              Diese Einschätzung auf Preiseffekte sei realistisch: Milcherzeuger wissen in der Regel vorab nicht, welchen konkreten Preis sie für die gelieferte Milch erzielen. Das verlagert das Marktrisiko allein auf die Erzeugerebene. Um dieses Risiko nicht länger allein auf die Betriebe abzuwälzen, sind konkrete Preis- und Mengenvereinbarungen nötig. Die Anwendung von Art. 148 GMO erhöht die Planbarkeit für die Betriebe, da die Preise stabiler sind. Dauerhaft höhere Preise gibt es dadurch nicht automatisch – Höhen und Tiefen werden jedoch abgefedert. Genau dort setzen Genossenschaften schon lange an. DMK und andere Molkereien informierten zeitnah über den Auszahlungspreis, zudem ermöglichen Festpreismodelle, einen Ausblick auf zukünftige Preisentwicklungen zu erhalten und sogar direkt einen Teil der Milchmenge zu angebotenen Festpreisen in der Zukunft abzuschließen.

 

Abb.: Pixabay

Roland Sossna / moproweb

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