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Kommission verklagt Dänemark

Datum: 27.11.2019Quelle: dpa
Dänemark bekommt wegen falsch gekennzeichnetem Käse
Ärger vor dem höchsten EU-Gericht. Die EU-Kommission verklagte das
Land vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), weil dortige
Unternehmen ihren Käse Feta genannt und exportiert haben, wie die
Brüsseler Behörde am Mittwoch mitteilte.
Seit 2002 darf in der EU nur der in Griechenland nach bestimmten
Kriterien hergestellte Käse Feta genannt werden. Trotz mehrfacher
Aufforderungen sei Dänemark seiner Pflicht nicht nachgekommen, zu
verhindern, dass Firmen heimischen Käse als Feta vertreiben, hieß es
von der EU-Kommission.
Feta sorgte bereits in der Vergangenheit für gerichtlichen Streit.
Drei Jahre, nachdem der griechische Käse EU-weit geschützt worden
war, hatten Deutschland und Dänemark dagegen geklagt. Ohne
Erfolg: Der EuGH entschied, dass Feta in Griechenland und nach
bestimmten Regeln produziert sein müsse.
In der EU sind zahlreiche Agrarprodukte und Lebensmittel geschützt.
Damit soll unter anderem Verlässlichkeit für die Verbraucher
gewährleistet werden. Ein deutsches Produkt mit geschützter
Ursprungsbezeichnung ist Allgäuer Emmentaler. Weit mehr Produkte
besitzen aber nur eine sogenannte geschützte geografische Angabe –
Lübecker Marzipan etwa oder Nürnberger Lebkuchen. Bei diesen
Produkten muss mindestens ein Produktions- oder
Weiterverarbeitungsschritt in der Region erfolgen.

Hans Wortelkamp

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