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Lebensmittel-Informationsverordnung

Datum: 2014-12-12 06:15:00Quelle: Enomis

 

Ab dem 13. Dezember 2014 muss nach der Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV) auch lose Ware bezüglich der 14 definierten Hauptallergene Informationen aufweisen. Das betrifft auch Speisen, die in der Gastronomie angeboten werden. Die Hauptallergene sind: glutenhaltiges Getreide, Krebstiere, Eier, Fisch, Erdnüsse, Soja, Milch, Schalenfrüchte, Sellerie, Senf, Sesam, Schwefeldioxid/ Sulphit, Lupinen und Weichtiere sowie Erzeugnissen daraus. Die LMIV gilt für alle Mitgliedstaaten der EU, in welcher Form genau die Informationspflicht umzusetzen ist, kann jedoch national bestimmt werden. Um Mitarbeiter zu sensibilisieren und Tools zur Hilfe der Umsetzung bereit zu hat die Enomis GmbH zusammen mit dem B.Behrs Verlag  das 3 teilige DELICARDO Foodfan- Infopackage entwickelt. Das übersichtliches Poster in DIN-A 1 und der praktische Fächer in der Größe 8x10cm enthalten alle Hauptallergen und zeigen auf einen Blick, welche Stoffe und Erzeugnisse nicht gegessen werden dürfen, worin sie vorkommen können und auch, was als Alternative gereicht werden kann. Dazu gibt es ein Booklet, welches die wichtigsten Aspekte des Themas übersichtlich zusammenfasst.

Moproweb / moproweb

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