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Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Datum: 22.02.2024Quelle: ZDM

Für die Durchführung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) betreibt das Bundes-amt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine auf öffentlich zugänglichen Daten aufbau-ende Risikodatenbank. Diese enthält insbesondere Informationen zu menschenrechts- und umweltbezogenen Risiken für bestimmte Branchen, Länder und Rohstoffe. Das BAFA hat eine Übersicht über die Quellen, deren Informationen gegenwärtig für die Risikodatenbank genutzt werden, veröffentlicht. Die Übersicht soll Unter-nehmen und weiteren Interessierten einen Über-blick und eine Orientierung ermöglichen. Gleich-zeitig trage sie dazu bei, dass das BAFA seinem Auftrag zur Information der Öffentlichkeit über das eigene behördliche Handeln nachkommt.

Die Übersicht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und wird regelmäßig durch das BAFA aktualisiert und weiterentwickelt. Sie ist zu finden unter: https://www.bafa.de/DE/Lieferketten/Ueberblick/ueberblick_node.html

Foto: Höveler Holzmann

Roland Sossna / moproweb

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