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Neue Gesetzeslage für Kunststoffe im Kontakt mit Lebensmitteln

Datum: 2015-04-02 06:00:00Quelle: Freudenberg Sealiing Technologies

Für Kunststoffe, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, gilt die EU (VO) 1935/2004 und darüber hinaus die Einzelmaßnahmen, die in der neuen Verordnung (EU) Nr. 10/2011 definiert sind. Kunststoffhersteller und -verarbeiter müssen daher prüfen, ob die von ihnen hergestellten oder verwendeten Kunststoffe rechtskonform sind.
Freudenberg Sealing Technologies arbeitet seit Inkrafttreten der neuen Verordnung an der Prüfung aller Dichtungswerkstoffe aus Kunststoff, die nach EU (VO) 1935/2004 bereits freigegeben waren. Das Ergebnis ist eine Datenbank, die aufgrund der zahlreichen Werkstoffvarianten noch nicht vollständig ist, aber bereits umfassende Informationen beinhaltet.
Zu den bereits geprüften und damit freigegebenen Werkstoffen gehören Polytetrafluorethylen wie PTFE E202 (Ekonol), aus dem unter anderem Wellendichtringe und Dachmanschetten gefertigt werden sowie PTFE G602 (Flex-O-Form) zur Herstellung von Stützringen und Formteilen.
Eine innovative Lösung von Freudenberg Sealing Technologies, die auf PTFE E202 basiert, ist beispielsweise der Simmerring RadiamaticHTS II EWS. Weitere PTFE-Werkstoffe sind PTFE V045 zur Herstellung von Membranen und PTFE V037 für die Produktion von Faltenbälgen. Auch Dichtungswerkstoffe aus Polyethylen (PE) und Polyamid (PA) gehören zum geprüften Portfolio. Aus PE E081 entstehen Nutringe, aus PE E083 Nutringe und Stangendichtungen und aus PA 12 G 37599 (Lamigamid 1200) werden Formteile gefertigt.

 

Simmerring Radiamatic HTS II EWS aus PTFE E202 (Econol) (Freudenberg Sealing Technologies)

Moproweb / moproweb

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