Der Mitgliederrat von FrieslandCampina unterstützt den in den Niederlanden beabsichtigten beabsichtigten Milchsektorplan zur Phosphatreduktion, der voraussichtlich im März 2017 in Kraft treten wird. Außerdem hat der Mitgliederrat im Vorgriff auf den Milchsektorplan zur Phosphatreduktion einer vorübergehenden Stillstandsmaßnahme aufgrund außergewöhnlicher Umstände zugestimmt. Auf diese Weise will FrieslandCampina seine Mitglied-Milchviehhalter stimulieren, rechtzeitig mit der Aufgabenstellung des Milchsektorplans anzufangen. Diese Maßnahme trägt überdies zu einem Gleichgewicht zwischen dem Milchangebot und der verfügbaren Verarbeitungskapazität bei. Die vorübergehende Stillstandsmaßnahme tritt am 9. Januar 2017 in Kraft.
Zustimmung zum Sektorplan
Der Mitgliederrat stimmte dem Vorschlag des Vorstands der Molkereigenossenschaft FrieslandCampina U.A. zu, die Sektormaßnahmen zu unterstützen. Die tatsächliche Einführung der Maßnahmen ist von der endgültigen Beschlussfassung im Sektor und der Zustimmung der Europäische Kommission mit der Allgemeinverbindlicherklärung, durch die der Sektorplan dann für den ganzen Sektor gilt, abhängig.
Vorübergehende FrieslandCampina-Stillstandsmaßnahme
Der Mitgliederrat hat auch einer vorübergehenden Stillstandsmaßnahme zugestimmt, die Mitglied-Milchviehhalter stimulieren soll, rechtzeitig mit der Reduzierung von Phosphat anzufangen. Diese Maßnahme trägt überdies zu einem Gleichgewicht zwischen dem Milchangebot und der verfügbaren Verarbeitungskapazität bei. Bei seiner Kapazitätsplanung für 2017 hatte FrieslandCampina mit dem Inkrafttreten des Phosphatrechtesystems am 1. Januar 2017 gerechnet, das sich zum 1. Januar 2018 verzögert.
Ein Mitglied-Milchviehbetrieb wird für eine Überschreitung der vorher festgelegten Bezugsmenge gekürzt. Die Einbehaltung beträgt 90 Prozent des monatlichen Garantiepreises über die mehr als die Bezugsmenge gelieferte Milch. Wenn ein Milchviehbetrieb unter der monatlichen Bezugsmenge bleibt, wird ein Zuschlag für die im Vergleich zur Bezugsmenge nicht gelieferte Milch ausgezahlt. Die Zuschläge finanzieren sich aus den Einbehaltungen.
Zur Festlegung der Bezugsmenge können Milchviehhalter vorher selbst zwischen drei Bezugszeiträumen wählen: I) 20. August 2016 bis 17. September 2016, II) 1. Januar 2016 bis 31. März 2016, III) 13. November 2016 bis 12. Dezember 2016.
Die vorübergehende FrieslandCampina-Maßnahme tritt am 9. Januar 2017 in Kraft und gilt bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Milchsektorplan zur Phosphatreduktion gilt. Den Entwicklungen entsprechend kann die Maßnahme angepasst werden.
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