EU-Mitgliedstaaten können ein verpflichtende Kennzeichnung des Ursprungs der in Mopro enthaltenen (Milch)Rohstoffe nur in engen Grenzen vorschreiben. Der EuGH hat heute entschieden, (C-485/18) dass eine solche Kennzeichnung nur bei nachweislichem Zusammenhang von Qualität und Herkunft zulässig ist. Damit hat sich Lactalis gegen ein Dekret der französischen Regierung von 2017 durchgesetzt, das eine verpflichtende Ursprungskennzeichnung vorsieht. Nach Auffassung von Lactalis verstößt diese nationale Vorschrift gegen die EU- Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV), die eine harmonisierte Kennzeichnung von Lebensmitteln in der EU vorsieht.
Abb.: pixabay
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