Die australische Regierung hat Rahmenbestimmungen für das Verhältnis von Molkereien und Milchlieferanten erlassen. Im Dairy Code of Conduct, der ab Januar in Kraft tritt, verbietet rückwirkende Milchpreisänderungen ebenso wie einseitige Abänderung von Milchpreiszusagen, außer in eng begrenzten Notfällen. Molkereien dürfen auch keine Bauerngelder zurückhalten, wenn diese zu anderen Milchkäufern wechseln.
Datum: 16.12.2019Quelle: Dairy reporter
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