Die von den Grünen dominierte Agrarpolitik setzt an allen verfügbaren Stellen an, um den Nutztierbestand in Deutschland zu reduzieren. Nun sollen das Tierschutzgesetz verschärft und Vorschriften für die Kennzeichnung von Weidemilchprodukten neu gefasst werden. Dies sagte die Tierschutzbeauftragte der Bundesregierung Ariane Kari Mitte März auf dem Berliner Milchforum. So soll es keine Ausnahmen und verlängerte Übergangsfristen bei der Anbindehaltung geben. Eine Enthornung soll künftig nur noch von Veterinären vorgenommen werden dürfen. Bei Weidemilch soll die Kennzeichnung dahingehend geändert werden, dass „Weidemilch“ nur dann deklariert werden kann, wenn je Kuh 1.000 m² Weidefläche und 3.000 m² Grünland geboten werden.
Datum: 07.04.2024Quelle: LZ
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