Die Zentralschweizer Milchproduzenten (ZMP) senken den Grundpreis für Milch ab Februar um 1 Rappen auf 61 Rappen/kg. Dazu kommen bis Mai ein saisonaler Abzug von 4 Rappen und ein Abzug von 2,3 Rappen für die Finanzierung der Deckungslücke beim Schoggigesetz und zur Importabwehr.
Für Milch oberhalb der Monatsvertragsmenge gibt es ab Februar 43 Rappen (- 7 Rappen), für Käsereimilch werden 52 Rappen bezahlt (- 4 Rappen). Biomilch „Knospe“ wird mit 84 Rappen vergolten, wobei Mengen über der Vertragsmenge mit 78 Rappen (- 2 Rappen) bezahlt werden. Weitere 3 Rappen Abzug gibt es bei Biomilch für die Deklassierung der Überschussmengen.
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