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Gegen eine verpflichtende Herkunftsangabe

Datum: 2016-10-21 15:00:00Quelle: molkerei-industrie

 

 

In seiner Festrede zur Jahrestagung des Milchindustrie-Verbandes (MIV) ließ Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt am 21. Oktober in Berlin keinen Zweifel daran aufkommen, was er in puncto Milchkaufvertragsgestaltung von der Branche erwartet: die Risiken müssten besser verteilt werden. Dies könne aber auch einhergehen mit der Vorgabe bestimmter Standards für die Rohstoffgewinnung. Dabei sollte lt. Schmidt der Gedanke von Raiffeisen weiterentwickelt werden, heute müsse er auch Liefermengen umfassen. Denn nur so lasse sich sicherstellen, dass kein (je nach Marktlage) unverkäuflicher Rohstoff die Wertschöpfung beeinträchtigen kann. „Das, was produziert wird, muss auch absetzbar sein“, sagte Schmidt. Eine strategische Absatz- und Produktionsplanung der Molkereien würde aus Sicht des Ministers eine besser kalkulierbare Basis für die Milcherzeugung schaffen. Milchkaufverträge sollten daher in Zukunft auch „Schwankungsbänder“ vorsehen.

Viel Übereinstimmung mit der in der Branche vorherrschenden Meinung war in den Ausführungen Schmidts zu erkennen, die der Exportsituation der deutschen Milchindustrie galten. Forderungen danach, die deutsche Milcherzeugung auf die Selbstversorgung zu begrenzen, bezeichnete Schmidt als weit von der Realität entfernt. Vielmehr entscheiden die Absatzmöglichkeiten im Export lt. Schmidt darüber, wie viel Milch in Deutschland produziert werden kann. Hier sei ein politischer Konsens zu schaffen, wie sich die Milchwirtschaft national, im Binnen- und im Drittlandsmarkt aufstellen sollte. Dass CETA möglicherweise an der Entscheidung der Wallonen scheitert, obwohl mit Kanada auch und besonders Forderungen der NGOs hinsichtlich Standards und Verbraucherschutz ausgehandelt worden sind, erfüllt Schmidt mit Sorge. Welches Land wolle dann noch mit den besserwisserischen Europäern Handelsverträge schließen, lautete seine Frage. Schmidt sagte der Branche zu, sich auch in Zukunft für bessere Exportchancen einzusetzen.

Die Auslobung einer Nichtlieferprämie durch die EU bzw. deren Umsetzung in nationales Recht über ein Sondergesetz war aus Schmidts Sicht eine aufwändige Angelegenheit. Von daher rühre auch die zeitlich relativ späte Einführung der Liquiditätshilfe. Das Gesetz lebe von dem Geist, die Milcherzeuger mit ihren verschiedenen Strukturen zu begleiten, um ihnen die Chance zu geben, auch in Zukunft wirtschaften zu können. Aus der Nichtlieferprämie dürfe jedoch nicht abgeleitet werden, dass es eine Rückkehr zu einer Mengensteuerung geben wird. Die Milchquote habe nicht deswegen nicht funktioniert, weil sie schlecht ausgeführt war, sondern weil sie ohne den nötigen kritischen Blick auf die Strukturen gestaltet wurde. Es sei sicher der falsche Weg, wenn ein Zollinspektor wieder Märkte beobachten und dann eingreifen würde – damit erteilte der Minister dem Verlagern von Verantwortung auf den Staat eine klare Absage. Das Geld, das bei den Bauern für Quotenzukauf abgeschöpft wurde, wäre mit Investitionen in Strukturen sicher besser angelegt gewesen, so Schmidt.

Zur Herausstellung von Qualität und Regionalität sind Herkunftsangaben als Wettbewerbsargument in Ordnung, erklärte Schmidt. Der Weg, den Frankreich nun mit der generellen Pflicht zur Herkunftsangabe einschlägt, berge aber die Gefahr einer de facto Rückbildung des Binnenmarktes in nationale Märkte. Dies habe auch die Bundeskanzlerin erkannt, berichtete Schmidt, die Regierung werde die verpflichtende Herkunftsangabe auf die Agenda nehmen.

 

Moproweb / moproweb

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